Düsseldorf (dapd). Der Atomausstieg könnte den deutschen Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Die deutschen Energiekonzerne wollen nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochausgabe) von der Bundesrepublik rund 15 Milliarden Euro Schadenersatz für die schnelle Stilllegung ihrer Atomkraftwerke einklagen. Aktien von E.on und RWE waren nach der Veröffentlichung des Berichts die Gewinner im DAX. Umweltschützer und Politiker übten scharfe Kritik am Vorgehen der Konzerne. E.on und RWE haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen ihre „Enteignung“ eingelegt. Allein Deutschlands größter Energieversorger E.on schätzt den Schaden durch die Abschaltung seiner Atomkraftwerke auf rund acht Milliarden Euro, wie ein Unternehmenssprecher der Nachrichtenagentur dapd bestätigte. Der Konkurrent RWE wollte keine Angaben zur Schadenshöhe machen. Als dritter Kernkraftwerksbetreiber drängt außerdem der schwedische Energiekonzern Vattenfall auf Ausgleichszahlungen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird laut „FAZ“ noch in dieser Woche die Verfassungsbeschwerde von E.on an die Bundesregierung, den Bundestag sowie an 63 weitere Institutionen zur Stellungnahme verschicken. Die Klage von RWE soll in Kürze folgen. Die Energiekonzerne sehen durch den vom Bundestag abrupt verordneten Atomausstieg die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verletzt. E.on-Chef Johannes Teyssen hatte erst vor wenigen Wochen auf der Hauptversammlung des Energieriesen in Essen betont, dem Konzern gehe es nicht darum, den Atomausstieg rückgängig zu machen, „sondern die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen, Kunden, Mitarbeitern und Aktionären durch Entschädigungsregelungen durchzusetzen“. Auch der Stromkonzern Vattenfall plane inzwischen eine Verfassungsbeschwerde, berichtete die „FAZ“. Bislang war nur bekannt, dass das schwedische Staatsunternehmen die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank verklagen will. Das Unternehmen selbst wollte den Schritt allerdings zunächst nicht bestätigen. Eine Sprecherin erklärte lediglich: „Wir werden dazu in Kürze eine Entscheidung treffen.“ Die Klagefrist läuft Ende August ab. Die Verfassungsbeschwerde ist ohnehin nur der Auftakt zu einem möglicherweise langjährigen Rechtsstreit. Denn vor dem obersten deutschen Gericht wird nur grundsätzlich darüber verhandelt, ob durch den entschädigungslosen Atomausstieg Grundrechte der Unternehmen verletzt wurden. Die Schadenshöhe spielt hier keine Rolle. Nur wenn das Verfassungsgericht dies bejaht, müssen in einem zweiten Schritt Zivilgerichte über die Schadenshöhe entscheiden. Umweltschützer und Politiker äußerten scharfe Kritik an den Entschädigungsforderungen der Energiekonzerne. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Jürgen Trittin, erklärte, die Atomkonzerne würden mit ihren „dreisten Forderungen“ nicht durchkommen. Sie sollten lieber ihre ganze Kraft in die Energiewende stecken. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, erklärte, die Bundesregierung erhalte mit der Entschädigungsforderung der Stromkonzerne die Quittung für ihr parteitaktisches Hin und Her in der Atompolitik. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Energiekonzerne wollen 15 Milliarden Euro für Atomausstieg
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Peer-Michael Preß
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