Stromsteuererstattungen ab 2013 nur mit Energieaudit: Energie in Deutschland wird in Zeiten der Energiewende immer teurer. Um diesem Trend entgegen zu wirken und Energiekosten einsparen zu können ist es hilfreich, die Energiefresser im eigenen Unternehmen zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen. Unterstützung hierzu kann man z.B. durch Energieauditoren bekommen. Diese Beratungstätigkeiten werden von der KfW über das Programm „Energieberatung Mittelstand“ mit 60 Prozent bis 80 Prozent der entstandenen Kosten gefördert.
Steuerlich werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes bereits seit mehreren Jahren über das Stromsteuergesetz teilweise entlastet. In einem zweistufigen Verfahren wird der Antragsteller zunächst pauschal entlastet. In der zweiten Stufe, die ebenfalls antragsgebunden ist, kommt es dann zum sogenannten Spitzenausgleich, sofern bestimmte Parameter erfüllt sind. Hierzu zählt vor allem die Höhe des Stromverbrauchs in Relation zu den Löhnen und Gehältern. Die Anträge für diese Entlastungen sind gegenüber dem Hauptzollamt zu stellen. Hierbei ist Eile geboten, da es sich bei der Stromsteuer um eine Verbrauchssteuer handelt, für die eine einjährige Verjährungsfrist gilt. In 2013 können daher nur noch Stromsteuerentlastungsanträge für das Jahr 2012 gestellt werden.
Im Dezember 2012 hat der Bundestag eine Änderung des Stromsteuergesetzes verabschiedet. Danach wird Unternehmen des produzierdenden Gewerbes nur noch dann eine Stromsteuererstattung gewährt, wenn, neben den vorgenannten Bedingungen, ab 2013 auch ein Energie- und Umweltmanagementsystem gemäß ISO 50001 eingerichtet und geprüft worden ist. Für kleine und mittelständische Unternehmen, also maximal mittelgroße Unternehmen i.S.v. § 267 Abs. 2 HGB (KMU), sieht der Gesetzgeber eine „Erleichterung“ vor. KMU müssen ein System vorweisen, dass den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entspricht. Hier fehlt derzeit jedoch noch eine genauere Durchführungsverordnung, da diese DIN-Norm lediglich allgemeine Anforderungen an ein Energieaudit formuliert.
Klar ist jedoch schon heute, dass es ab 2013 ohne geprüftes Energie- und Umweltmanagementsystem, gleich welcher Prägung, keine Stromsteuererstattung mehr geben wird. Eile ist geboten!