Karlsruhe (dapd). Die EnBW hat vor einem Schiedsgericht im Streit über angebliche Scheinverträge nur einen kleinen Erfolg erzielen können. Das Schweizer Gericht sah die Behauptung des russischen Geschäftsmannes Andrey Bykov, die EnBW habe mit ihm Scheingeschäfte abgeschlossen, als nicht glaubwürdig an, wie der Konzern am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Dennoch wies das Gericht die Schadenersatzklage der EnBW Kernkraft GmbH gegen das zur Bykov-Gruppe gehörende Unternehmen Eurepa zur Rückzahlung von zwölf Millionen Euro zurück. Zur Begründung hieß es, in der Auslegung des Vertrages sei eine Pflicht zur Rückzahlung des Darlehens nicht zu erkennen. Bereits im Mai war die Eurepa Suisse SA mit Sitz in Zürich wegen Nichterfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Uran zur Zahlung von 24,5 Millionen Euro an die EnBW verurteilt worden. In einem weiteren Verfahren, in dem es um 35,6 Millionen Euro ging, folgte das Gericht jedoch ebenfalls nicht der EnBW-Klage. Damit ist jetzt noch ein weiteres Verfahren anhängig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
EnBW bekommt vor Schiedsgericht nur teilweise recht
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Peer-Michael Preß
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