Brüssel (dapd). Niederlage für E.on: Deutschlands größter Energieversorger muss wegen der Behinderung von Kartellermittlungen der EU ein Bußgeld von 38 Millionen Euro zahlen. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in letzter Instanz eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2008. Der Hintergrund: Nach einer Durchsuchung von E.on-Geschäftsräumen durch die EU-Wettbewerbsbehörden im Mai 2006 soll der Konzern ein von den Ermittlern an einem Lagerraum angebrachtes Siegel aufgebrochen haben. In dem Raum befanden sich die von den Wettbewerbshütern sichergestellten Unterlagen. Die Siegel der Kommission bestehen aus einem Kunststoffaufkleber. Versucht man, sie zu entfernen, reißen sie nicht, sondern sowohl auf ihrer Oberfläche als auch auf ihrer klebenden Unterseite erscheint der Schriftzug „VOID“ (Ungültig), der nicht entfernt werden kann. Dieser Schriftzug war sichtbar, als das EU-Team am zweiten Prüfungstag zurückkam. E.on wies die Vorwürfe stets zurück und machte Überalterung für die beanstandeten Veränderungen am Siegel verantwortlich. Doch scheiterte der Konzern vor dem Europäischem Gericht und jetzt auch vor dem Europäischen Gerichtshof mit seinen Beschwerden. Das oberste EU-Gericht erklärte am Donnerstag, ein Unternehmen könne den Beweiswert eines Siegels nicht unter Berufung auf die bloße Möglichkeit eines Mangels infrage stellen. Denn dies würde jede Verwendung von Siegeln unmöglich machen. Auch die Höhe der Geldbuße könne nicht als überhöht angesehen werden. Schließlich entspreche sie gerade einmal 0,14 Prozent des Jahresumsatzes. Möglich gewesen wären bis zu zehn Prozent. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Konzernsprecher sagte auf dapd-Anfrage: „Wir haben die Entscheidung zu akzeptieren.“ dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
E.on muss 38-Millionen-Euro-Geldbuße zahlen
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Peer-Michael Preß
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