Düsseldorf (dapd). Das Düsseldorfer Landgericht hat das von Apple vorangetriebene Verfahren gegen Tablet-PCs des Rivalen Samsung ausgesetzt. Die Richter wollen zunächst die Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes im spanischen Alicante über mehrere Nichtigkeitsklagen abwarten, mit denen Samsung Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Apple für ungültig erklären lassen will, wie die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag ankündigte. Apple will in dem Verfahren ein Verkaufsverbot für fünf iPad-Rivalen der Koreaner in der EU erreichen, da es durch die Geräte diese Geschmacksmuster verletzt sieht. Allerdings machte die Kammer Apple wenig Hoffnungen im Düsseldorfer Verfahren die angestrebten Verkaufsverbote durchsetzen zu können. Nach der bisherigen Einschätzung der Kammer würden durch die Samsung-Tablets weder die Geschmacksmusterrechte von Apple verletzt, noch liege ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, sagte die Richterin. Das Verfahren soll erst nach Rechtskraft der Entscheidung aus Alicante fortgesetzt werden. Das dort angesiedelte Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist das Marken- und Geschmacksmusteramt der Europäischen Union. Es ist für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern zuständig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Düsseldorfer Gericht setzt Verfahren gegen iPad-Rivalen aus
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Peer-Michael Preß
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