Düsseldorf (dapd). „Paula“ verliert gegen „Flecki“: Der Hersteller Dr. Oetker hat im Rechtsstreit mit Aldi um den Schoko-Vanille-Pudding vorerst den Kürzeren gezogen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom Dienstag darf der Discounter seinen Kinderpudding „Flecki“ weiter verkaufen.
Die Richter sahen in dem Konkurrenzprodukt den Oetker-Pudding „Paula“ nicht in unlauterer Weise kopiert. Beide Artikel ahmen das Muster eines Kuhfells nach und werben mit einer Comic-Kuh auf dem Deckel. Der Zivilsenat des OLG wies damit einen Eilantrag von Dr. Oetker zurück, mit dem das Unternehmen ein Verkaufsverbot für „Flecki“ durchsetzen wollte. Bereits in erster Instanz war Dr. Oetker mit seinem Verbotsantrag beim Düsseldorfer Landgericht gescheitert. Dr. Oetker hatte „Paula“ vor sieben Jahren auf den Markt gebracht und sich das an ein Kuhfell erinnernde charakteristische braun-weiße Muster des Puddings designrechtlich schützen lassen. Das OLG prüfte beim Konkurrenten „Flecki“ nun „Kulminationspunkte“ sowie „Drehung“ und „Maserung“ der Puddingmischung. Das Gericht kam dabei zu dem Schluss, dass sich das Aldi-Produkt gegenüber „Paula“ ausreichend unterscheide. Auch das Schriftbild auf der Verpackung lasse bei „Flecki“ keine Verwechslung mit „Paula“ aufkommen. Somit werde das sogenannte Geschmacksmuster des Oetker-Artikels nicht verletzt. Auch das Landgericht Düsseldorf hatte in dem Aldi-Produkt weder eine Verletzung der von Dr. Oetker eingetragenen Designrechte noch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gesehen. Aldi habe bei der Gestaltung von „Flecki“ alles getan, um eine Herkunftstäuschung zu vermeiden, befanden die Richter in erster Instanz. Dem folgte das OLG nun. Dr. Oetker kann gegen die OLG-Entscheidung mit dem Antrag auf ein sogenanntes Hauptverfahren ein weiteres Rechtsmittel einlegen. Darüber werde man zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, sagte ein Konzernsprecher auf dapd-Anfrage.
(Aktenzeichen: Landgericht Düsseldorf 14c O 302/11)