Ahaus. Seit dem 01.01.2012 besteht für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie die Möglichkeit der Direktvermarktung ihres produzierten Stroms. Über das sogenannte Marktprämienmodell können die Produzenten von Naturstrom ihre EEG-Vergütung aufwerten.
Durch die Direktvermarktung über die Stadtwerke stellen sich für die Anlagenbetreiber monetäre Vorteile ein. Dies geschieht folgendermaßen: der Dienstleister, der als Händler für den Produzenten an der Strombörse agiert, garantiert dem Anlagenbetreiber zusätzlich zu seinen bisherigen Erlösen aus der EEG-Vergütung nach § 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz, eine zusätzliche risikolose Marktprämie. „Um diese Effekte zu erzielen, ist dieses Marktprämienmodell für Großanlagen ab 400 kW interessant. Auch die Bündelung von kleineren Anlagen kann hierbei in Betracht kommen, sofern diese an einem Anschlusspunkt liegen“, so Jan-Niklas Lensing, Ansprechpartner bei den Stadtwerken. Momentan sind die Stadtwerke rundum Ahaus unterwegs und möchten auf die Direktvermarktung aufmerksam machen, damit den Betreibern von EEG-Anlagen der lukrative Vorteil des Marktprämienmodells nicht entfällt. Weitere Informationen finden Interessenten auf www.stadtwerke-ahaus.de.
Was ist denn mit “ Auch die Bündelung von kleineren Anlagen kann hierbei in Betracht kommen, sofern diese an einem Anschlusspunkt liegen…“ gemeint? So ein virtuelles Kraftwerk wie http://www.next-kraftwerke.de/virtuelles-kraftwerk-next-pool?