Der automatische Informationsaustausch zwischen der Finanzverwaltung und den Banken von (vermeintlichen) Steueroasen rückt stetig näher. Mit der Schweiz wurde beispielsweise bereits ein Doppelbesteuerungsabkommen mit weit reichenden Möglichkeiten für den deutschen Fiskus abgeschlossen. Demnächst starten ganz offizielle Anfragen über die Grenzen. Und sie werden beantwortet, denn viele benachbarte Staaten verfolgen schon die sogenannte „Weisgeld-Strategie“.
Und zu allem Übel werden die deutschen Steuerfahnder immer mehr – und auch besser. Eine exzellente Möglichkeit, sich gegen unliebsamen Besuch der Steuerfahndung zu wehren, ist die in Deutschland einzigartige Selbstanzeige. Mit diesem – im Grunde eigentlich systemwidrigen und daher an stringente Voraussetzungen geknüpften – Instrument kann man „reinen Tisch machen“ und eine Bestrafung vermeiden. Und häufig sind die Nachzahlungen geringer als zunächst befürchtet. Aber möglicherweise wird es diese im deutschen Steuer- und Strafrecht einmalige Ausnahme nicht mehr lange geben, denn sie ist politisch umstritten und kann daher unter Umständen im Wahl-Herbst 2013 auf dem Tisch etwaiger Koalitionsverhandlungen geopfert werden. Manch einer wäre daher vielleicht klug beraten, sich fachkompetent unterstützen zu lassen. Denn eines müssen Sie ganz sicher sein: schneller als die Steuerfahndung!
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