Wiesbaden (dapd). Die Folgen der Informationstechnologie beschäftigen zunehmend auch die Justiz. Die Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern beschloss auf ihrer zweitägigen Sitzung in Wiesbaden, den Handel mit Daten künftig als eigenen Straftatbestand einzuführen. Hessen sei beauftragt worden, einen Gesetzentwurf vorzubereiten, sagte Landesjustizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) am Donnerstag nach Ende der Tagung. Gleichzeitig will die Justiz aber selbst elektronischer werden: Ein Gesetzentwurf zur weiteren Abkehr von der Papierakte stieß allgemein auf Zustimmung. Insgesamt seien auf dem zweitägigen Treffen 22 Beschlüsse gefasst worden, sagte Gastgeber Hahn zufrieden. Das „sehr stramme Pensum“ habe von europäischem Kaufrecht über strafrechtliche Aspekte bis hin zu Herausforderungen des demografischen Wandels gereicht. Im Mittelpunkt standen aber die Folgen der modernen Informationstechnologie. Besonders das Internet entwickele sich zum größten Ort, an dem man Straftaten begehen könne, sagte Hahn. Hessen werde zur Herbstkonferenz im November einen Gesetzentwurf zum Straftatbestand der Datenhehlerei vorlegen, kündigte er an. Bisher sei nur der Diebstahl der Daten strafbar, die Lücke beim Handel damit solle nun geschlossen werden. Bund und Länder hätten sich zudem beim Kamingespräch auf eine Modernisierung des Kostenrechts in der Justiz verständigt, sagte Hahn weiter. „Wir alle stöhnen unter der finanziellen Belastung, und wir haben Schuldenbremsen einzuhalten“, betonte er. Deshalb sollten die Einnahmen der Justiz erhöht werden, etwa durch die Anhebung von Gerichtskosten. Auch bei den Ausgaben soll gespart werden. Der Bund werde das Thema nun schnell mit den Länderjustizverwaltungen bereden und auch mit Rechtsanwälten und Notaren verhandeln, sagte Hahn. Streit gibt es dagegen bei der Frage einer nachträglichen Unterbringungsmöglichkeit für psychisch gestörte Straftäter, deren Gefährlichkeit erst nach dem Urteil erkannt wird. Solche Menschen dürften nach Ende der Haftstrafe „nicht einfach auf die Menschheit losgelassen werden“, sagte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Es fehle aber eine Regelungsmöglichkeit des Bundesgesetzgebers zur Schaffung einer nachträglichen Therapieunterbringung. „Wir warten händeringend darauf, dass der Bund hier seine Hausaufgaben macht“, betonte Kutschaty. Es gebe dabei aber einen Dissens mit der FDP. „Wir sehen das Problem nicht, es gibt keine Gesetzeslücke“, sagte Hahn. Es habe bislang keinen praktischen Fall gegeben bisher, den man nicht habe lösen können. „Solange wir keine Notwendigkeit sehen, können wir auch kein Gesetz befürworten“, sagte Hahn, der betonte, auch im Namen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu sprechen. Kritik daran kam aber auch aus der Union: Die Länder wollten nicht riskieren, dass gefährliche Täter entlassen werden müssten, betonte der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). „Ich möchte nicht dafür verantwortlich sein, dass ein entlassener Täter erneut ein Kind vergewaltigt“, fügte er hinzu. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), forderte eindringlich die Möglichkeit einer nachträglichen Unterbringung: „Es wäre unerträglich, wenn wir hochgefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe sehenden Auges auf die Menschen loslassen müssten, nur weil sich ihre Gefährlichkeit erst während der Haft gezeigt hat.“ Vorsichtig äußerte sich die Konferenz hingegen zum Thema sexueller Missbrauch von Erziehungsberechtigten an Schülern. Hier müsse noch genauer definiert werden, was man darunter verstehen wolle, sagte Heilmann. Ein Schnellschuss sei nicht hilfreich. Hintergrund ist der Fall eines Vertretungslehrers aus Rheinland-Pfalz, der Sex mit einer minderjährigen Schülerin hatte, aber nicht verurteilt wurde. Merk bedauerte, dass sich die Konferenz bei diesem Thema „nicht zum sofortigen Handeln entschließen konnte“. Sie kündigte an, Bayern werde weitere Schritte engagiert vorantreiben. dapd (Politik/Politik)
Datenhehlerei soll Straftatbestand werden
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Peer-Michael Preß
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