Karlsruhe (dapd). Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwochmorgen die Verhandlung über die Leistungen für Asylbewerber begonnen. Erwachsene Asylbewerber erhalten rund 40 Prozent weniger Geld als ein Hartz-IV-Empfänger. Der Erste Senat prüft, ob die seit 1993 unveränderten Sätze noch das Existenzminimum decken. Das Urteil wird erst nach der Sommerpause erwartet. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Sätze für zu niedrig und die Berechnung für intransparent. Es hat deshalb das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. dapd (Politik/Politik)