Berlin (dapd). Das Bundeskabinett will die Stromversorgung im Winter mit einem Gesetz sichern. Die Regierung sei „im Interesse der Versorgungssicherheit gezwungen, robuste gesetzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) am Mittwoch in Berlin. Das Kabinett habe „gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um Verbraucher und Unternehmen vor der Gefahr eines Stromausfalls zu schützen“. Die Branche bedauerte den Beschluss und sprach von „Zwangsmaßnahmen“. Die Chefin des Branchenverbandes BDEW, Hildegard Müller, sagte: „Der jetzige Vorschlag wird keinerlei Auswirkungen auf den vor uns liegenden Winter haben. Die Bundesregierung entfernt sich zudem immer weiter von ihrem selbstgesetzten Ziel eines wettbewerblich orientierten Energiemarktes.“ Müller fügte hinzu: „Damit greift die Bundesregierung in einem Eilverfahren erneut überhastet und massiv in das Eigentum und die Rechte der Kraftwerksbetreiber, in das Geschäftsmodell der Gaswirtschaft sowie in den freien Markt ein.“ Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums müssen nach dem Gesetzentwurf Kraftwerksstilllegungen künftig ein Jahr vorher gemeldet werden. Sie können gegen Entschädigung verboten werden, wenn sie die Versorgung gefährden würden. Das Gesetz soll auch eine Grundlage für eine Verordnung über Reserve-Kraftwerke schaffen. Es soll zudem die Belieferung von Kraftwerken mit Gas auch bei Engpässen in der Gasversorgung zur Pflicht machen. Das Bundeskabinett beriet Formulierungen für einen Änderungsantrag, den die Bundestagsfraktionen von Union und FDP schon im November in die bereits laufenden Beratungen eines Energiegesetzes einbringen sollen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bundesregierung beschließt Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung
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Peer-Michael Preß
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