Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat gegen den Fleischproduzenten Clemens Tönnies ein Bußgeld von 90.000 Euro verhängt. Der Unternehmer habe der Wettbewerbsbehörde bei der Anmeldung des Erwerbs des Schlachtunternehmens Tummel seine Mehrheitsbeteiligung an Deutschlands führendem SB-Wurst- und Wurstkonserven-Hersteller, der Mühlen-Gruppe (Böklunder, Redlefsen) verschwiegen, begründete das Kartellamt am Dienstag die Strafe. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte: „Das Bundeskartellamt kann es nicht zulassen, dass eine Anmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben enthält.“ Sonst bestehe die Gefahr, dass die Behörde aufgrund falscher Informationen entscheide. Das Bundeskartellamt war erst im Laufe des Fusionskontrollverfahrens auf die Verbindung von Tönnies zur Mühlen-Gruppe gestoßen. Der Zusammenschluss wurde danach wegen der zu erwartenden Verstärkung marktbeherrschender Stellungen der Tönnies-Gruppe untersagt. Doch ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Tönnies Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat. Im Bußgeldverfahren habe sich Tönnies zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung bereiterklärt, erklärte die Behörde. Das Bundeskartellamt habe den für diese Ordnungswidrigkeit vorgesehenen Bußgeldrahmen von 100.000 Euro daher nicht voll ausgeschöpft. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)