Stuttgart (dapd). Die frühere RAF-Terroristen Verena Becker ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht die Schützin bei dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. Es gebe keine belastbaren Beweise, die für sie als unmittelbare Täterin sprächen, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger am Dienstag zu Beginn seines Plädoyers vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). Die heute 59-Jährige habe von keinem Zeugen als Person auf dem Soziussitz des Tatmotorrads identifiziert werden können. Zudem widersprach Hemberger der These von Michael Buback, dem Sohn des Ermordeten, dass der Verfassungsschutz eine „schützende Hand“ auf Becker gehalten habe. Das sei „reine Spekulation“. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, unter anderem maßgeblich an der Planung und Vorbereitung des Mordanschlags beteiligt gewesen zu sein. dapd (Politik/Politik)