Stuttgart (dapd). Die frühere RAF-Terroristen Verena Becker ist nach Ansicht der Bundesanwaltschaft nicht die Schützin bei dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977. Es gebe keine belastbaren Beweise, die für sie als unmittelbare Täterin sprächen, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger am Dienstag zu Beginn seines Plädoyers vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG). Die heute 59-Jährige habe von keinem Zeugen als Person auf dem Soziussitz des Tatmotorrads identifiziert werden können. Zudem widersprach Hemberger der These von Michael Buback, dem Sohn des Ermordeten, dass der Verfassungsschutz eine „schützende Hand“ auf Becker gehalten habe. Das sei „reine Spekulation“. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, unter anderem maßgeblich an der Planung und Vorbereitung des Mordanschlags beteiligt gewesen zu sein. dapd (Politik/Politik)
Bundesanwalt: Becker war nicht Schützin bei Buback-Attentat
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen