Düsseldorf (dapd). Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen in energetische Gebäudesanierung verständigt. Düsseldorf (dapd). Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur steuerlichen Absetzbarkeit von Investitionen in energetische Gebäudesanierung verständigt. Wie das Handelsblatt (Freitagausgabe) unter Berufung auf Regierungskreise berichtete, wird das Gesamtvolumen von den bislang geplanten 1,5 auf eine Milliarde sinken. 430 Millionen Euro davon übernimmt der Bund. Das Bundesfinanzministerium war für eine Stellungnahme am Donnerstag zunächst nicht zu erreichen. Der Rest entfällt auf Länder und Kommunen, die bislang Steuerausfälle abgelehnt hatten. Wie die Zeitung weiter berichtete, will der Bund die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude mit bis zu 300 Millionen Euro fördern, um Länder und Kommunen zu entlasten. Damit würde der Bund insgesamt 730 Millionen Euro tragen. Wer die Förderung nutzt, kann einen bestimmten Betrag von seiner Steuerschuld abziehen. Die Abschreibung wäre jährlich möglich. Sie wird an Energieeffizienzstandards gekoppelt. Nach fünf Jahren soll nach Angaben des „Handelsblatts“ überprüft werden, ob die Förderung hilft, die Klimaziele der Regierung zu erreichen. Details soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ausarbeiten. Die Einigung soll am 26. Juni im Vermittlungsausschuss beschlossen und am 6. Juli im Bundesrat verabschiedet werden. dapd (Politik/Politik)
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