Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Stromversorgung im Winter notfalls per Gesetz sichern. Die angestrebte und wünschenswerte Lösung sei, die Versorgungssicherheit durch eine Selbstverpflichtung der Kraftwerksbetreiber zu gewährleisten, sagte am Freitag in Berlin eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums. Die Bundesregierung sei aber „kurzfristig in der Lage, gesetzgeberische Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Versorgungssicherheit im Winter zu garantieren“, bestätigte sie einen Bericht der „Frankfurter Rundschau“. Über eine Selbstverpflichtung der Kraftwerksbetreiber führe das Wirtschaftsministerium derzeit Gespräche mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), sagte die Sprecherin weiter. Parallel habe die Bundesregierung allerdings Anfang der Woche Ressortgespräche zu gesetzgeberischen Maßnahmen eingeleitet. Dabei erarbeitete Texte seien noch keine Gesetzentwürfe, die in das parlamentarische Verfahren gingen. „Die Versorgungssicherheit hat für uns aber absolute Priorität“, sagte sie. Deswegen könne die Bundesregierung auch kurzfristig gesetzgeberisch zu reagieren. Dem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ zufolge würde eine gesetzliche Regelung es dem Staat erlauben, die endgültige Stilllegung von Kraftwerken zu untersagen. Betreiber müssten Kraftwerke, deren Stilllegung der Staat verboten haben, als Netzreserve betriebsbereit halten, schreibt die Zeitung unter Berufung auf den Gesetzestext. Im Gegenzug sollten die Betreiber eine Entschädigung in Höhe ihrer notwendigen Auslaufen für das Bereithalten der Kraftwerke bekommen. Verbraucherzentralen für gesetzliche Regelung Zudem sollen die Stromnetzbetreiber dem Zeitungsbericht zufolge mit der Bundesnetzagentur bis März eine Liste systemrelevanter Kraftwerke erstellen. Stilllegungen dieser Kraftwerke sollen die Betreiber nach dem Gesetzestext ein Jahr im Voraus mitteilen müssen. Der Regierung gehe es vor allem um Gaskraftwerke in Süddeutschland mit einer Leistung von zusammen 3.900 Megawatt, hieß es. Diese sollten bei Engpässen zudem bevorzugt mit Gas beliefert werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) begrüßte eine gesetzliche Regelung. VZBV-Experte Holger Krawinkel sagte, der Eingriff sei notwendig. Die Strommarktliberalisierung habe sich als Irrweg erwiesen. „Nun muss die Regierung vor den physikalischen Realitäten kapitulieren und bereitet die Rückkehr in die staatliche Energieplanwirtschaft vor“, sagte er dem Blatt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) forderte angemessene Konditionen. Die Energiewirtschaft brauche zudem Planungs- und Investitionssicherheit und kein gesetzliches Provisorium, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bund bereitet Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung vor
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Peer-Michael Preß
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