BGH bestätigt Verurteilung des Grauzementkartells

BGH bestätigt Verurteilung des Grauzementkartells Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Mitglieder des sogenannten Grauzementkartells bestätigt. Der Kartellsenat des BGH in Karlsruhe reduzierte in seinem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aber die verhängten millionenschweren Bußgelder gegen die beteiligen Unternehmen um fünf Prozent – wegen einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“. Das Bundeskartellamt hatte 1987 ein vor allem in Süddeutschland tätiges Grauzementkartell aufgedeckt und die beteiligten Unternehmen mit erheblichen Geldbußen belegt. 2002 stellte das Kartellamt dann Marktabsprachen und damit neuerliche Kartellrechtsverstöße von Grauzement-Herstellern fest und erließ Bußgeldbescheide. Die Sache ging schließlich vor Gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte im Juni 2009 wegen eines Verstoßes gegen das Kartellverbot gegen die Unternehmen Geldbußen in Millionenhöhe, und zwar gegen Holcim in Höhe von 14,6 Millionen Euro, gegen HeidelbergCement in Höhe von knapp 170 Millionen Euro, gegen Lafarge Zement in Höhe von 24 Millionen Euro und gegen Schwenk Zement in Höhe von 70 Millionen Euro. Der BGH bestätigte jetzt die Festsetzung der Geldbußen weitgehend, reduzierte diese aber um fünf Prozent. Denn nachdem gegen das OLG-Urteil Rechtsbeschwerden eingelegt und begründet worden waren, seien rund 20 Monate vergangen, bis die Akten dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden waren. Dies sei eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung. Für Unternehmen liege die Belastung durch eine längere Verfahrensdauer im Rückstellungsbedarf für die verhängten Geldbußen, urteilte der BGH. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof KRB 20/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

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