Osnabrück. Mitte Februar ist Stichtag für die Meldung an die Berufsgenossenschaft – dabei gibt es einiges zu beachten: von der Lohnsumme der Mitarbeiter über die Zuordnung bis zur Veranlagung der Gefahrklassen. Wohl dem, der da alles im Blick hat und jede Neuerung kennt.
Die BG Coaching GmbH aus Osnabrück sorgt dafür, dass Unternehmen nicht zu viel an die Berufsgenossenschaft zahlen. Denn das, so BG Coaching-Geschäftsführer Tim Stromberg, passiere oft genug: „Unsere Erfahrungen zeigen: Obwohl jedes dritte Unternehmen Einsparpotential bei den Beiträgen zur Berufsgenossenschaft hat, ahnen vor der umfassenden BG-Beratung nur die wenigsten, dass sie wirklich deutlich sparen könnten.“ Doch Vorsicht: Alleingänge können beim Thema BG-Beiträge schnell nach hinten losgehen. Damit man am Ende auch wirklich kräftig spart, lohnt es sich besonders in folgenden drei Fällen, die Beitragssituation durch BG Coaching prüfen zu lassen.
Verschiedene Anzeichen für zu hohe Beiträge an die Berufsgenossenschaft
Erstens sind Handwerksbetriebe mit langjährigen Mitarbeitern besonders anfällig für eine fehlerhafte BG-Situation. Gerade bei Betrieben, in denen viele Mitarbeiter bereits lange arbeiten, haben ein hohen Optimierungspotential. „Ein Klassiker ist der Dachdecker, der am Anfang der Ausbildung in eine hohe BG-Gefahrklasse eingestuft wurde, nun jedoch immer mehr im Büro arbeitete. Dieser Wechsel von der Baustelle ins Bürogebäude kann Auswirkungen auf den Beitrag zur Berufsgenossenschaft haben“, erklärt Stromberg.
Zweitens können laut Stromberg Firmen nach einer Umstrukturierung profitieren. Hiernach sollten mehrere Fragen rund um die BG-Beitragssituation geklärt werden: Haben die Mitarbeiter nach der Umstrukturierung noch die korrekte Veranlagung zu den Gefahrklassen? Wurden mögliche neue Lohnsummen pro Mitarbeiter korrekt zugeordnet? Hat sich die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft geändert? Die grundlegende Überprüfung aller Einzelfälle kann auch hier zu deutlichen Einsparungen führen.
Drittens kann sich die Beitragssituation eines Unternehmens zudem ändern, sobald die öffentliche Hand am Unternehmen beteiligt ist. Beiträge müssen in einem solchen Fall oftmals nicht mehr an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden, sondern an eine andere vergleichbare Institution. Dabei können sich zum Teil erhebliche Einsparungen ergeben. Dies sei jedoch nicht immer der Fall, erläutert Stromberg: „Eine erste gründliche Prüfung durch uns muss in allen Fällen vorausgesetzt werden.“
BG Coaching: Unkomplizierte Prüfung ohne Risiko
Die Osnabrücker Beratungsfirma bietet ihren Kunden eine schnelle Prüfung der Meldungen an die Berufsgenossenschaft. Insbesondere die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, die Veranlagung zu den Gefahrklassen, die Lohnsummenzuordnung und die Jahreslohnsumme wird dabei genauer unter die Lupe genommen. Die gesamte Beratung ist für die Kunden ohne Risiko! Denn BG Coaching arbeitet nach dem Win-win-Prinzip. Vergütung erfolgt nur nach Erfolg. Erst nachdem für den Kunden Beiträge eingespart wurden, wird ein Honorar an BG Coaching fällig.
Für Unternehmen, die sich zeitnah an BG Coaching wenden, ist auch eine Korrektur der diesjährigen Meldung möglich. So können kurzfristig noch Beiträge gespart werden, erklärt Geschäftsführer Tim Stromberg. Doch auch wer zu spät kommt, hat noch gute Chancen: „Für bis zu fünf Jahre rückwirkend können wir eine Rückerstattung von zu viel gezahlten Beiträgen ermöglichen!“, meint der BG-Coach.
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