Stuttgart (dapd). Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat ein Verteidiger der Angeklagten den Nebenkläger Michael Buback scharf kritisiert. Dessen Aussage, er wisse, was am 7. April 1977 geschehen sei, sei als „Bekenntnis zur Selbstjustiz“ zu werten, sagte Walter Venedey am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Mit dessen „ungerechtfertigten Angriffen“ habe er sich über Gesetzte gestellt. Bubacks Auffassung sei eine „Flucht aus der Realität“. Buback geht davon aus, dass Becker im April 1977 seinen Vater, den damaligen Generalbundesanwalt, selbst erschossen hat. Anklage und Verteidigung sehen dafür keinerlei Anhaltspunkte. Kritik äußerte Venedey auch an einigen Medien und an der Bundesanwaltschaft. dapd (Politik/Politik)
Becker-Verteidiger wirft Nebenkläger Buback Selbstjustiz vor
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Peer-Michael Preß
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