München (dapd). Im juristischen Ringen um Schadenersatz von ihren ehemaligen Vorständen darf die Bayerische Landesbank allenfalls auf einen Teilerfolg hoffen. Wegen des milliardenschweren Fehlkaufs der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) können vermutlich nur der damalige BayernLB-Vorstandsvorsitzende Werner Schmidt und Ex-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky haftbar gemacht werden, wie das Landgericht München zum Prozessauftakt am Dienstag feststellte. Die Zivilkammer schlug einen Vergleich vor, wonach die beiden Ex-Manager zusammen 25 Millionen Euro Schadenersatz leisten sollen. Die Bayerische Landesbank will mit ihrer Klage von insgesamt acht früheren Vorständen 200 Millionen Euro eintreiben. Das Geldinstitut wirft seiner einstigen Führungsriege vor, beim Erwerb der HGAA im Jahr 2007 Pflichtverletzungen begangen und die Bank zu einem überteuerten Preis gekauft zu haben. Nach Einschätzung der Kammer hatten sich aber nur Schmidt und Gribkowsky, die federführend über den HGAA-Deal verhandelt hatten, leicht fahrlässig verhalten. Das Gericht vertagte sich auf den 23. Oktober. Die Kammer regte den Vergleich an, um das komplexe Verfahren abzukürzen. Ansonsten könne sich der Rechtsstreit jahrelang hinziehen, hieß es. Durch den Kauf der HGAA hatte Deutschlands zweitgrößte Landesbank 3,7 Milliarden Euro in den Sand gesetzt. Der Freistaat Bayern hatte die marode Kärntner Bank Ende 2009 für einen symbolischen Euro an die Republik Österreich verscherbeln müssen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Liesegang verwies darauf, dass die Expansion der BayernLB von der früheren CSU-Staatsregierung ausdrücklich gewünscht war. Die Banker hätten sich damals dem „politischen Willen“ gebeugt. Dennoch spreche nach vorläufiger Bewertung zumindest bei Gribkowsky und Schmidt einiges für den Vorwurf der BayernLB, dass die Manager damals nicht sorgfältig genug prüften, wie es um das Kärntner Geldinstitut stand. Vor allem für Gribkowsky ist die Einschätzung der Kammer eine neue Hiobsbotschaft: Der frühere Risikovorstand sitzt schon seit Monaten in Untersuchungshaft, weil er Bestechungsgelder von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone kassiert haben soll. Ein Urteil in dem Korruptionsprozess wird in den kommenden Wochen erwartet. Sechs Ex-Vorstände können dagegen aufatmen, weil sie in der HGAA-Affäre vermutlich ungeschoren davonkommen. Darunter ist auch Michael Kemmer, der später die Chefposition bei der BayernLB übernahm und derzeit Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken ist. Für den Prozess hatte er sich wie fast alle anderen Ex-Vorstände entschuldigen lassen, einzig Dieter Burgmer war im Gerichtssaal erschienen. Die Schadenersatzklage gegen die einstigen Vorstände war vor einem Jahr vom BayernLB-Verwaltungsrat unter Vorsitz des damaligen Finanzministers Georg Fahrenschon (CSU) beschlossen worden. Der derzeitige BayernLB-Vorstand entschied später im Gegenzug, von Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und dem ehemaligen Sparkassenpräsidenten Siegfried Naser Schadenersatz in Millionenhöhe zu verlangen. Beide standen zum Zeitpunkt des HGAA-Erwerbs an der Spitze des Verwaltungsrats. Die von der Zivilkammer vorgeschlagene Schadenersatzsumme beinhaltet keine möglichen Ansprüche der BayernLB gegen Gribkowsky in der Formel-1-Affäre. Im Vergleichsvorschlag von 25 Millionen Euro berücksichtigt wurden allerdings die Fehlspekulationen der Landesbank mit Immobilienpapieren, die die BayernLB an den Rand der Pleite gebracht hatten. Der Freistaat Bayern hatte das Institut Ende 2008 mit zehn Milliarden Euro vor dem Kollaps bewahrt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
BayernLB: Gribkowsky und Schmidt sollen für HGAA-Desaster haften
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Peer-Michael Preß
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