In einer Notsituation ist eine Bankvollmacht absolut wichtig. Bei der Vollmacht über das Konto des Inhabers handelt es sich um einen Fall der Stellvertretung. Es gelten hier die §§ 164 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ohne eine besondere Kontovollmacht sind nur die gesetzlichen Vertreter des Kontoinhabers über das Konto verfügungsberechtigt.
Bei der Vertretung von juristischen Personen gelten spezielle Regeln. Die am häufigsten vorkommenen handelsrechtliche Beispiele sind die Prokura und die Handlungsvollmacht. Die Vollmacht ist zwar an keine bestimmte Form gebunden, aber aufgrund der Rechtssicherheit verwenden die Banken und Sparkassen entsprechende Formulare. Für den normen Bankkunden ist es schwierig die verschiedenen Umfänge einer Vollmacht und deren Auswirkungen zu fassen. Daher raten wir sich Unterstützung bei Ihrer Bank, Rechtsanwalt oder Steuerberater zu suchen.