„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ OLG Münster AZ: 10 A 363/86
Diese Äußerung eines Richters vom Oberlandesgericht Münster kann das Ingenieurbüro Hansmeier in Detmold bei seiner Arbeit täglich zitieren. Aufgrund einer geringen Anzahl von großen Brandereignissen werden die Risiken einer Brandentstehung häufig übersehen, zumindest aber unterschätzt. Dabei ist es möglich, mit relativ geringem Aufwand effiziente Verbesserungen zu erzielen. Als externe Brandschutzbeauftragte erlebt man im Ingenieurbüro Hansmeier permanent, dass die Kombination aus betriebsinternem Detailwissen und ihrem externen Fachwissen schnell zu Verbesserungen im organisatorischen Brandschutz führen. Nicht grundlos möchte der Gesetzgeber mit der beschlossenen ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ die Unternehmen dazu bewegen, Mitarbeiter in dem Thema Brandschutz intensiver zu schulen und in die Lage zu versetzten, Brände in der Entstehungsphase eigenständig zu bekämpfen. Dafür sind anhand der neuen Regel praktische Feuerlöschübungen und Ausbildungen von Brandschutzhelfen vorgesehen und gefordert. Die Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise den betriebsspezifischen Brandgefährdungsklassen. In Normalfall müssen ca. 5 Prozent der Mitarbeiter je Schicht ausgebildet werden.
In der Praxis erfährt Hansmeier bei der Ausbildung der Brandschutzhelfer durchweg positive Rückmeldungen der Mitarbeiter. Die wenigsten haben Erfahrung im Umgang mit Feuerlöschern und sind überrascht, wie sich die Bedienung eines tragbaren Feuerlöschers in der Praxis anfühlt. Mit einem sogenannten Firetrainer werden dabei Situationen von Papierkorbbränden bis hin zu Bränden hinter verschlossenen Türen simuliert.
Es ist nicht aufwendig, die Anforderungen der Arbeitsstättenregel im eigenen Betrieb umzusetzen.