Frankfurt/Main (dapd). Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) bekennt sich zu den neuen Branchenzuschlägen. Ihr Verband rate davon ab, dies Zuschläge mit anderen, bereits bestehenden Zulagen zu verrechnen, sagte BAP-Vorstandsmitglied Vera Calasan der „Frankfurter Rundschau“. „Wir empfehlen das unter keinen Umständen. Tarifrechtlich ist das teilweise möglich, aber es ist nicht so gedacht“, sagte sie. Laut Tarifvertrag müssen Zeitarbeitgeber seit 1. November nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Aufschläge zahlen. Leiharbeiter, die bereits seit sechs Wochen im Unternehmen sind, bekommen 15 Prozent mehr Lohn. Nach drei Monaten sind es 20 Prozent und in weiteren Schritten steigt der Zuschlag auf bis zu 50 Prozent nach neun Monaten. Damit wird eine alte Forderung der Gewerkschaften erfüllt, wonach es sich für Betriebe nicht lohnen dürfe, feste Arbeitsplätze dauerhaft durch Zeitarbeit zu ersetzen. Die IG Metall wirft den Arbeitgebern vor, diese Regeln in vielen Fällen zu unterlaufen, indem sie die neuen Zuschläge etwa mit bestehenden Zulagen verrechneten oder die Zeitarbeiter zu niedrig eingruppierten. Die Zeitung schrieb, auch der größte Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeit (iGZ), rate inzwischen davon ab, die Lohnerhöhung mit bestimmten Zulagen zu verrechnen. Die ursprüngliche Fassung eines Musterarbeitsvertrags sei missverständlich gewesen, sagte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz dem Blatt. (Der Tarifvertrag über Branchenzuschläge: http://url.dapd.de/tLVL3Z ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Arbeitgeberverband bekennt sich zu Branchenzuschlägen für Leiharbeit
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Peer-Michael Preß
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