Stuttgart (dapd). Wegen Mittäterschaft beim Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat der Anwalt des Bruders des Opfers eine lebenslange Haftstrafe für die frühere RAF-Terroristin Verena Becker beantragt. Aufgrund einer Vielzahl von Indizien „ist eine Verurteilung wegen Mittäterschaft möglich und nötig“, sagte Matthias Rätzlaff am Montag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Zudem kritisierte er die Justiz und die Bundesregierung scharf. Die Bundesanwaltschaft wehrte sich gegen die Vorwürfe der Nebenklage. In dem Prozess treten der Bruder und der Sohn des 1977 erschossenen Generalbundesanwalts als Nebenkläger auf. Rätzlaff sagte, die Indizien sprächen sehr dafür, dass Becker auf dem Motorrad gesessen und von dort auf den Generalbundesanwalt geschossen habe. Auch wenn das Gericht dieser Auffassung nicht folgen sollte, müsse Becker trotzdem wegen Mittäterschaft verurteilt werden. Denn sie habe sich „mit Vehemenz“ für die Ermordung eingesetzt und die Linie der in Stammheim inhaftierten RAF-Terroristen „eins zu eins“ umsetzen wollen. Mit der von Rätzlaff geforderten Verurteilung wegen Mittäterschaft widerspricht nun ein weiterer Nebenkläger der Position der Bundesanwaltschaft. Diese ist zwar überzeugt, dass sich Becker bei Vorbereitungstreffen entschieden für das Attentat eingesetzt habe. Die Todesschützin sei die heute 59-Jährige aber nicht gewesen, ist sich die Behörde sicher. Die Anklage fordert wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Sie rückte damit von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab. Auch Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, hält Becker im Gegensatz zur Anklage für die Todesschützin. Eine Strafe hatte er für sie in seinem zweitägigen Schlussvortrag aber nicht gefordert. Er begründete dies damit, dass der wahre Tatbeitrag Beckers wegen „schwerster Ermittlungsfehler“ nicht habe aufgeklärt werden können. Zudem vertritt er die These, dass der Verfassungsschutz die frühere Terroristin vor einer Strafverfolgung geschützt habe. In seinem Plädoyer kritisierte Rätzlaff die Bundesregierung scharf. „Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre Chance nicht genutzt, einen Dreifachmord aufzuklären“, sagte der Nebenklagevertreter. Er verwies darauf, dass das Bundesinnenministerium teilweise die Einsicht von wichtigen Unterlagen des Verfassungsschutzes verboten habe. Auch habe das Ministerium untersagt, dass ein früherer Kronzeuge in dem Prozess aussage. Der Anwalt sagte weiter: „Man kann sich die Frage stellen: Was soll vertuscht werden?“ Rätzlaff sprach auch angebliche Pannen bei den Ermittlungen an. Bundesanwalt Walter Hemberger sagte nach dem Plädoyer: „Man sollte vorsichtig sein, solche Vorwürfe zu erheben.“ Es seien alle Geheimdienstunterlagen zur Verfügung gestellt worden, lediglich Namen seien geschwärzt worden. Der fragliche Kronzeuge hätte nicht zur Aufklärung des Verbrechens beitragen können, versicherte Hemberger. Bereits am Freitag hatte Hemberger die Nebenklage gerügt. Nach dem Plädoyer von Michael Buback sagte der Bundesanwalt, dessen Vorwürfe seien eine „durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“. „Jedes weitere Wort ist der Vortrag des Nebenklägers nicht wert“, fügte er hinzu. Buback hatte zuvor stundenlang über „unfassbare Pannen“ bei den Ermittlungen und die angeblich „schützende Hand“ des Verfassungsschutzes gesprochen. Der Prozess soll am 26. Juni mit dem Plädoyer der Becker-Verteidiger fortgesetzt werden. Anders als zunächst geplant, wollen sie nur an einem und nicht an zwei Tagen plädieren. Ein Urteil wird dann voraussichtlich am 6. Juli gesprochen. dapd (Politik/Politik)
Anwalt von Buback-Bruder fordert lebenslange Haft für Becker
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen