Stuttgart (dapd). Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass die frühere RAF-Terroristin Verena Becker an dem Mordanschlag an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 beteiligt gewesen ist. „Wir nehmen der Angeklagten ihre Behauptung ‚Ich war nicht dabei‘ nicht ab“, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert am Dienstag im Plädoyer der Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Allerdings geht die Anklagebehörde weiterhin nicht davon aus, dass die heute 59-Jährige auf dem Motorrad saß und selbst auf Buback geschossen hat. „Nach unserer Überzeugung ist sie aber trotzdem der Beteiligung an einem Anschlag auf Buback und seiner Begleiter überführt“, sagte die Ritzert weiter. „Sie ist schuldig, das steht für uns fest.“ Ob Becker Mittäterin oder nur Gehilfin bei dem Verbrechen war, will die Anklagebehörde am Nachmittag darlegen. Das Plädoyer dauert möglicherweise bis in den Abend. In ihrem Plädoyer zeichnete die Bundesanwaltschaft vier Stunden lang den Prozessverlauf in den vergangenen eineinhalb Jahren nach. Bundesanwalt Walter Hemberger sagte, „es gibt keine belastbaren Beweise, die auf eine unmittelbare Täterschaft der Angeklagten hindeuten“. Hemberger sagte weiter, die heute 59-Jährige habe von keinem Zeugen als Person auf dem Soziussitz des Tatmotorrads identifiziert werden können. Auch die Untersuchung der Haare an den bei den Tat benutzten Motorradhelmen habe weder 1977 noch bei einer Nachuntersuchung mit heutiger Kriminaltechnik keine Übereinstimmung mit Verena Becker ergeben. Vielmehr wurde festgestellt, dass die Haare von Männern stammen. Damit ist weiter ungeklärt, welches RAF-Mitglied am 7. April 1977 in Karlsruhe vom Soziussitz des Motorrads die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abfeuerte. Hemberger bezeichnete Aussagen von Zeugen, die eine Frau auf dem Tatmotorrad gesehen haben wollen, als unglaubwürdig. Mit Blick auf zwei Männer, die am Tag vor dem Anschlag das Tatmotorrad gesehen haben wollen, sagte der Bundesanwalt: „Man muss meinen, die Zeugen berichten über unterschiedliche Ereignisse, obwohl sie es gemeinsam gesehen haben wollen.“ Er sagte, beide hätten sich in „gravierende Widersprüche“ verwickelt. Zudem widersprach Hemberger der These von Michael Buback, dem Sohn des Ermordeten, dass der Verfassungsschutz seine „schützende Hand“ über Becker gehalten habe. Das seien „haltlose Spekulationen“. Die Aufklärung des Verbrechens sei vielmehr von staatlicher Seite unterstützt worden. „Nichts wurde absichtlich unterlassen, schon gar nicht zur Vertuschung“, betonte Hemberger. Aus den Unterlagen des Verfassungsschutzes „ergibt sich kein Hinweis auf eine Zusammenarbeit Beckers mit dem Verfassungsschutz in den 70er Jahren“, sagte Hemberger weiter. Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie an der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt zu haben. Becker hatte Mitte Mai in einer persönlichen Erklärung eine Beteiligung an dem Mordanschlag sowie an seiner Vorbereitung vehement bestritten. „Ich war nicht dabei“, hatte Becker gesagt und darauf verwiesen, dass sie erst am Tag nach dem Anschlag aus dem Nahen Osten nach Europa zurückgekehrt sei. Nach den Plädoyers der Bundesanwaltschaft sollen am Donnerstag (14. Juni) die Plädoyers der Nebenklage beginnen. Die beiden Verteidiger sind für den 25. und 26. Juni vorgesehen. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen. dapd (Politik/Politik)
Anklage sieht Becker als Tatbeteiligte bei Buback-Attentat
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Peer-Michael Preß
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