Ein sensibles Thema: Forderungsdurchsetzung und Vollstreckung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern
Mit der fortschreitenden EU-Erweiterung werden Engagements im Ausland für immer mehr Unternehmen interessant. Dies kann neben zahlreichen Chancen jedoch auch Risiken mit sich bringen. Vor allem in Bezug auf die Zahlungsmoral und die Regelungen der jeweiligen Rechtssysteme zur Forderungsdurchsetzung gibt es auch in geographisch nahen Gebieten teilweise erhebliche Unterschiede zum gewohnten heimischen Recht.
So kann beispielsweise die Verjährungsfrist in Polen bei nur zwei Jahren liegen, während offene Forderungen in Lettland, Litauen und Rumänien erst nach zehn Jahren verjähren. In Ungarn muss der Schuldner mindestens einmal jährlich nachweislich (das heißt per Einschreiben, persönlicher Übergabe oder ähnlichem) gemahnt werden, damit sich die dort gültige fünfjährige gesetzliche Verjährungsfrist um weitere fünf Jahre verlängert, anderenfalls verjährt die Forderung nach fünf Jahren.
Ein weiteres Problem ist die schnelle Durchsetzung überfälliger Forderungen. Verkürzte Gerichtsverfahren, wie das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland, sind nicht in allen Ländern möglich (beispielsweise in Slowenien und Ungarn). Noch langwieriger können „normale“ Verfahren sein. Besonders das bulgarische Gerichtsverfahren gilt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften als schwerfällig. Es kann ausgesetzt werden, wenn eine Partei aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Vorladung oder plötzlicher Erkrankung nicht erscheint. Jede Aussetzung verlängert den Prozess um etwa vier Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt daher zwei bis drei Jahre. In Slowenien sind gerichtliche Verfahren äußerst langwierig. Hier kann es bis zu vier Jahre dauern, bis ein rechtskräftiger Titel zur Pfändung vorliegt. Oftmals gibt es dann beim Schuldner kein verwertbares Vermögen mehr.
Bei Auslandsgeschäften ist es daher von Bedeutung, im Falle von Forderungsausfällen zu wissen, an wen man sich wenden kann. Grundsätzlich bieten beispielsweise die Auslandshandelskammern (AHK) Informationen und Hilfestellungen bei Geschäften im jeweiligen Land an. Auch können zur Durchsetzung offener Forderungen zusätzlich private Inkasso-Unternehmen beauftragt werden. Die Betreuung kann dabei sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren umfassen. Das außergerichtliche Verfahren konzentriert sich auf das jeweils landesübliche Mahnverfahren. Die Vorteile der Forderungsdurchsetzung durch ein ortsansässiges Inkasso-Unternehmen sind dabei vielfältig. Entscheidend ist vor allem, dass der jeweilige Partner sich im betreffenden Land auskennt und mit den gegebenen Strukturen umzugehen weiß. Meist sind die dabei anfallenden Kosten gering, da zunächst versucht wird, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen. Zudem können Gläubiger von der Erfahrung des international erfahrenen Inkasso-Dienstleisters profitieren.
Das Inkasso-Unternehmen Creditreform rät dazu, bereits im Vorfeld des Inkasso-Verfahrens überprüfen zu lassen, ob der säumige Geschäftspartner überhaupt solvent ist und somit eine Chance auf die Realisierung der offenen Forderung besteht. Zudem sollte vor Vertragsabschluss immer ausgelotet werden, wie sich die gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Land gestalten. Falls es tatsächlich zum Forderungsausfall kommt, sind die rechtlichen Möglichkeiten dann bekannt und die Forderungsdurchsetzung kann ohne Zeitverzug beginnen.