Leipzig (dapd). Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat verbindliche Regelungen zur Offenlegung von Provisionsvorteilen für Versicherungsverkäufer verlangt. Sie erwarte sich von der für kommende Woche angekündigten EU-Richtlinie der Kommission eine verbindliche Offenlegung der Kosten und Provisionen beim Vertrieb von Finanzprodukten, sagte die CSU-Politikerin der „Leipziger Volkszeitung“. Aigner versicherte, ihr gehe es nicht um eine Abschaffung des Provisionsmodells, sondern um Kostentransparenz. „Verbraucher müssen wissen, was sie zu welchen Konditionen erwerben, welcher Anteil ihres Geldes in das Finanzprodukt fließt und welcher Anteil in Provisionen und andere Kosten“, sagte sie. Es müsse sichtbar werden, welches Interesse ein Finanzvermittler am Vertrieb eines Produktes habe. Aigner setzt sich zudem für eine gesetzliche Regelung der unabhängigen Honorarberatung ein. „Die Verbraucher sollen die Wahl haben, ob sie sich an einen auf Provisionsbasis arbeitenden Makler oder an einen auf Honorarbasis arbeitenden Berater wenden“, sagte sie. „Bei Auto oder Handy kann man Produkte gleicher Leistung über den Preis genau vergleichen. Bei Finanzprodukten können Verbraucher jedoch nicht ohne weiteres erkennen, wie viel von dem investierten Geld in der Geldanlage direkt ankommt.“ Deshalb sei es wichtig, für Transparenz zu sorgen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband strebt ein Provisionsverbot bei der Finanzberatung an, zumindest bei allen kapitalansparenden Finanzprodukten. Vorstand Gerd Billen sagte der Zeitung, nötig sei eine klare und einheitliche Regelung zur Offenlegung von Provisionen und sonstigen Vertriebsanreizen. Billen sagte, Provisionen in der Finanzberatung seien grundsätzlich schlecht für Verbraucher. „Sie führen zu einem Interessenkonflikt. Soll der Finanzvermittler dem Kunden das passende oder gewinnbringendste Produkt verkaufen?“, erläuterte er. Häufig falle die Entscheidung zugunsten des Produkts, das hohe Provision bringe, auch weil die Vermittler häufig entsprechende Vertriebsvorgaben hätten. „Die vermeintliche Beratung entpuppt sich also bei näherem Hinsehen als ein Verkaufsgespräch“, sagte Billen. Das sei vielen Verbrauchern aber nicht klar. Dagegen sagte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jörg von Fürstenwerth, dem Blatt: „Eine generelle Offenlegung der konkreten Vermittlervergütung – wie offenbar von der Europäischen Kommission angestrebt – lehnen wir ab.“ Sie helfe dem Kunden nicht beim Vergleich, weil für das gleiche Produkt eines Anbieters in verschiedenen Vertriebswegen unterschiedliche Provisionen möglich seien. dapd (Wirtschaft/Politik)
Aigner fordert Offenheit bei Provisionskosten
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Peer-Michael Preß
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