Nach dem lebhaften Interesse bei der Erstausgabe von Genussrechten im Jahr 2015 bietet die AGRAVIS Raiffeisen AG interessierten Anlegern abermals Genussrechte in Form von Genussscheinen an. Ziel ist es, die Eigenkapitaldecke des Unternehmens weiter zu stärken. Bis zu 30 Mio. Euro an zusätzlichem Kapital möchte die AGRAVIS auf diese Weise bei potenziellen Anlegern generieren.
Der Gesamtbetrag ist wie im Vorjahr auf zwei Tranchen verteilt. Für Aktionäre und Mitarbeiter beträgt das Volumen bis zu 10 Mio. Euro. Der Nennwert pro Genussschein beträgt 1.000 Euro. Die Mindestzeichnung liegt bei 2.000 Euro. Die Genussrechte in dieser Tranche werden mit 3,2 Prozent im Jahr verzinst.
An interessierte Dritte (natürliche und juristische Personen) können Genussscheine bis zu einer Gesamtsumme von 20 Mio. Euro ausgegeben werden. Der Nennwert pro Genussschein beträgt in dieser Tranche 5.000 Euro. Für diese Tranche gilt ein Zinssatz von 2,2 Prozent.
Die Laufzeit der Genussscheine beträgt einheitlich fünf Jahre. Das Ende der Angebotsfrist ist der 15. November 2016. Für die Zuteilung gilt prinzipiell das „Windhund-Verfahren“. Das heißt: Je früher gezeichnet wird, desto größer die Chance, Genussscheine zu bekommen. Die AGRAVIS behält sich jedoch vor, Anträge zu kürzen oder auch ganz abzulehnen. Die Einnahmen aus den Genussscheinen dienen der AGRAVIS zur allgemeinen Finanzierung des Geschäftsbetriebs. Auf eine solide und breit aufgestellte Finanzstruktur legt die AGRAVIS seit jeher großen Wert. Die Ausgabe von Genussrechten im Wert von 36 Mio. Euro hat im vergangenen Jahr dazu beigetragen, dass die Eigenkapitalquote auf 27,2 Prozent erhöht werden konnte.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Wertpapierprospekt für die Ausgabe von Genussscheinen genehmigt. Der Prospekt ist auf der Homepage der AGRAVIS unter agrav.is/genussrechte abrufbar. Für Rückfragen steht der AGRAVIS-Bereich „Genossenschaften und Aktionäre“ zur Verfügung, Telefon 0251/682-2010, E-Mail: genussrecht@agravis.de.