Oelde. Der Bundesrat hat das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ am 1.2.2013 verabschiedet. Es sieht insbesondere Änderungen bei den Reisekosten und bei der Verlustverrechnung vor.
Reisekosten
Die steuerliche Geltendmachung von Reisekosten soll durch die Änderungen deutlich vereinheitlicht und vereinfacht werden. Der Begriff „Arbeitsstätte“ verschwindet und wird durch den Begriff „Tätigkeitsstätte“ ersetzt. Statt der „regelmäßigen“ zählt jetzt die „erste“ Tätigkeitsstätte.
Die Folge: Nur noch die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet. Für alle weiteren beruflichen Fahrten kann man die tatsächlichen Kosten bzw. die pauschalen Kilometersätze absetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).
Verlustverrechnung
Verluste können zukünftig bis zu 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung in das Vorjahr zurückgetragen werden. Dies gilt erstmals für Verluste, die im Veranlagungsraum 2013 entstehen und nach 2012 zurückgetragen werden.