Berlin (dapd). Die Lkw-Maut gilt ab Mittwoch (1. August) auch auf 1.135 Kilometern vierspuriger Bundesstraßen. Bisher galt sie in Deutschland nur auf fast allen 12.800 Kilometern des Autobahnnetzes. Die Bundesstraßen-Teilstücke, die nicht als mautpflichtig gekennzeichnet sein müssen, sollen dem Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr einbringen. Umstellen müssen sich vor allem Unternehmen, die bisher nur im Nahverkehr mit mehr als zwölf Tonnen schweren Lastwagen unterwegs waren, etwa Baustellenfahrzeuge. Wie viele Fahrzeuge betroffen sind, ist bisher nicht bekannt. Der Mautbetreiber Toll Collect empfiehlt ihnen, die automatischen Erfassungsgeräte für die Straßengebühr einbauen zu lassen. (Mautbetreiber: http://www.toll-collect.de ) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)