Berlin (dapd). Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) hat erneut sein Vorgehen in der NSU-Affäre verteidigt. „Ich bin mir meiner Verantwortung bewusst, trage sie und schiebe sie nicht ab“, sagte Henkel am Mittwoch im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zog mehr als 13 Jahre unerkannt von den Sicherheitsbehörden durch die Bundesrepublik und soll zehn Menschen ermordet haben. Erst vergangene Woche war im Untersuchungsausschuss des Bundestages bekannt geworden, dass die Berliner Polizei mehr als ein Jahrzehnt lang mit dem mutmaßlichen NSU-Unterstützer Thomas S. zusammengearbeitet hat. Vertreter des Ausschusses warfen daraufhin Henkel vor, bewusst Informationen zurückgehalten zu haben. Henkel begründete sein Schweigen am Dienstag in einer Sondersitzung des Innenausschusses damit, dass der Generalbundesanwalt die Berliner Sicherheitsbehörden gebeten habe, keine Informationen weiterzuleiten, bis eine mögliche Gefährdung des Informanten geprüft sei. Dagegen teilte die Bundesanwaltschaft mit, es habe zum Zeitpunkt und zur Form der Übermittlung von Hinweisen keine Absprache gegeben. Das hätten auch weder er noch Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers behauptet, sagte Henkel im Verfassungsschutzausschuss. Es habe in diesem Zusammenhang von seiner Seite auch „keine Schuldzuweisung“ an die Bundesanwaltschaft gegeben. Die Behörde habe so handeln müssen wie sie es getan habe. Zugleich wies Henkel erneut „entschieden“ Vertuschungsvorwürfe zurück. Er müsse sich darauf verlassen können, was ihm von der Polizeiführung zu Sachverhalten gesagt werde. Ohne ein „Grundvertrauen“ zu den Mitarbeitern bei Polizei und Verfassungsschutz sei eine Zusammenarbeit nicht möglich. Es sei „eine außerordentlich schwierige Abwägungsentscheidung“ gewesen, sagte Henkel zur Entscheidung, die Informationen nicht an den Untersuchungsausschuss und die Berliner Parlamentarier weiterzugeben. Es sei darum gegangen, Leib und Leben der V-Person zu schützen und laufende Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt nicht zu gefährden. Ungeachtet dessen schloss er nochmals eigene Fehler nicht aus. Vielleicht habe es ihm an der nötigen Sensibilität gefehlt, auf irgendeinem Weg den Untersuchungsausschuss und die Berliner Abgeordneten über die Vorgänge zu unterrichten. Verfassungsschutz-Landeschefin Claudia Schmid sagte, ihrer Behörde sei nicht bekannt gewesen, dass das Landeskriminalamt Thomas S. als Informanten führte. Das sei wegen des hohen Quellenschutzes durchaus üblich. Es gebe zwischen Verfassungsschutz und Polizei lediglich Abstimmungen über die operative Tätigkeit, um sich „nicht in die Quere zu kommen“. Trotz Pannen bei der Aufklärung über mögliche Verbrechen der Terrorzelle NSU hält Henkel den Einsatz von V-Leuten nicht für gescheitert. Durch sie seien bundesweit Anschläge verhindert oder Verurteilungen von Rechtsextremisten ermöglicht worden. „Quellen sind und bleiben wichtig“, sagte der CDU-Politiker. Sie dienten unter anderem der Lageeinschätzung und Analysen. dapd (Politik/Politik)
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Bundesregierung will Gesetze gegen Gotteslästerung nicht verschärfen
Berlin (dapd). Die Bundesregierung plant keine schärferen Gesetze gegen Gotteslästerung. Es sei nicht geplant, „das Gesetz zu verschärfen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. Es sei vielmehr Aufgabe der Behörden, zwischen Meinungsfreiheit und Sicherheit abzuwägen. „Wir arbeiten für einen respektvollen Umgang der Religionen miteinander, aber auch einen respektvolleren Umgang nicht gläubiger Menschen mit gläubigen Menschen“, ergänzte Seibert. Auch eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums betonte, es gebe keine Pläne für eine Verschärfung des Paragrafen 166 des deutschen Strafgesetzbuches. Das Ministerium prüfe allerdings die rechtlichen Möglichkeiten, die eine Veröffentlichung des islamfeindlichen Videos „Die Unschuld der Muslime“ verhindern könnten. Dazu gehöre auch die Frage, ob der Paragraf in diesem Fall Anwendung finden könne. Bundesjustizministern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich ebenfalls dagegen aus, den Straftatbestand zu verschärfen oder gar einen neuen zu schaffen, wie eine Sprecherin des Justizministeriums sagte. dapd (Politik/Politik)
Ex-MAN-Vorstand Weinmann zu Bewährungsstrafe verurteilt
München (dapd). Der wegen Schmiergeldzahlungen angeklagte frühere Vorstand des Nutzfahrzeugherstellers MAN, Anton Weinmann, ist am Mittwoch vor dem Landgericht München zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldauflage von 100.000 Euro an verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass der 56-Jährige über Jahre Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr geleistet hatte. Das Urteil basiert auf einer Absprache aller Verfahrensbeteiligten, in deren Zuge Weinmann einen Teil der Vorwürfe eingeräumt hatte. Über eine Erklärung seines Anwalts Holger Matt gab Weinmann zu, indirekt Beihilfe zu Bestechungszahlungen nach Slowenien geleistet zu haben. Matt sagte, sein Mandant „hat zwar viel, aber aus heutiger Sicht nicht genug getan“, um Korruption zu unterbinden. Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert betonte: „Die Kammer hat großen Respekt vor Ihnen, dass Sie heute diese Erklärung abgegeben haben.“ In seiner Urteilbegründung sagte er zudem, dass man Weinmann lediglich Beihilfe zur Bestechung durch Unterlassung vorwerfen könne: „Vorsätzliches Handeln wirft Ihnen weder die Staatsanwaltschaft, noch die Kammer vor.“ Die Staatsanwaltschaft hatte Weinmann ursprünglich zur Last gelegt, dass er zwischen 2005 und 2007 von Schmiergeldzahlungen nach Belgien und Slowenien gewusst und diese geduldet habe. Weinmann hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt Mitte August jedoch zunächst pauschal zurückgewiesen. Eckert erklärte, man habe ein Geständnis von Weinmann allerdings „zu Beginn der Verhandlung nicht erwarten können“. Auch daher bewerte das Gericht die späte Erklärung als „sehr, sehr positiv“. Staatsanwalt Markus Koppenleitner hatte in seinem Plädoyer die letztlich verhängte Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zur Bestechung gefordert. Der Anklagevertreter sagte, Weinmann habe „nichts Konkretes getan, um Korruptionszahlungen nach Slowenien zu unterbinden“. Der Verteidiger Holger Matt stellte keinen konkreten Strafantrag, betonte aber, er persönlich habe weiterhin „erhebliche Zweifel“ an der Schuld seines Mandanten. In seinem Plädoyer legte der Anwalt auch noch einmal dar, dass das Verfahren und das große öffentliche Interesse „emotional extremst belastend“ für Weinmann und seine Familie waren. Im Laufe des Verfahrens hatten mehrere Zeugen bestätigt, dass MAN über Jahre seinen Umsatz durch Bestechungszahlungen ankurbelte und diese über Scheinfirmen abwickelte. Es konnte sich allerdings niemand daran erinnern, ob er Weinmann über diese Vorgänge auch in Kenntnis gesetzt hatte. Richter Eckert betonte „das Gericht hat die Erinnerungslücken der Zeugen sehr kritisch gesehen“, und auch von Weinmann habe er den Eindruck, dieser „hätte schon noch etwas zu erzählen“. Dennoch betonte der Richter zum Ende der Verhandlung noch einmal, er habe Respekt vor Weinmanns Verhalten im Prozess. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Einsatz von Antibiotika bei Tieren soll reduziert werden
Berlin (dapd). Mit einer Novelle des Arzneimittelgesetzes will das Bundeskabinett den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung reduzieren. Die am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Gesetzesänderung soll unter anderem schärfere Kontrollen und eine bessere Dokumentation des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung ermöglichen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Hintergrund der Änderung ist die Sorge vor einer wachsenden Anzahl an Antibiotikaresistenzen durch zu häufigen und unsachgemäßen Einsatz der Medikamente etwa bei Masttieren. Durch solche Resistenzen können Antibiotika bei erkrankten Menschen oder Tieren ihre Wirkung verlieren. „Wir müssen alles daran setzen, dem übermäßigen Einsatz von Tierarzneimitteln Einhalt zu gebieten“, sagte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU). Um dieses Ziel zu erreichen, soll künftig vor allem eine statistische Vergleichbarkeit des Antibiotikaeinsatzes in den einzelnen Betrieben ermöglicht werden. Zu diesem Zweck soll eine einheitliche behördliche Datenbank geschaffen werden. Einem übertriebenen Antibiotikaeinsatz sollen die Behörden dann direkt einen Riegel vorschieben können: Reduziert ein Betrieb die Gaben nicht, obwohl er über den Vergleichswerten liegt, können die Ämter eingreifen. Die Kontrolleure sollen die Halter beispielsweise auch zur besseren Gesundheitsvorsorge für die Tiere verpflichten können, wenn auf diesem Wege Medikamentengaben vermieden werden können. Darüber hinaus soll es möglich werden, den Einsatz von für den Menschen besonders bedeutenden Antibiotikasorten bei Tieren einzuschränken. Bereits seit längerem verboten ist es, Tieren Antibiotika als leistungsfördernden Futterzusatz zu verabreichen. Nicht enthalten ist in dem Gesetzentwurf ein klares Reduktionsziel für die Menge der verabreichten Antibiotika. „Starre Zielvorgaben bringen nichts und gehen am eigentlichen Problem vorbei“, argumentierte Aigner. So gebe es niedrig dosierte Antibiotika mit sehr hohem Wirkungsgrad – wer „nur auf die Menge“ blicke, verkenne das Problem. In Kraft treten soll die Novelle voraussichtlich im Frühjahr 2013. Zuvor muss der Gesetzentwurf Bundestag und Bundesrat passieren. dapd (Politik/Politik)
Hamburger Bischof fordert von Muslimen Verurteilung der Gewalt
Hamburg (dapd-nrd). Der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke fordert führende Muslime in islamischen Ländern auf, die gewaltsamen Proteste gegen den umstrittenen Mohammed-Film zu verurteilen. „Ich warte noch auf eindeutige und starke Zeichen führender Muslime aus den Ländern, in denen die Gewalt ausgebrochen ist. In Libyen, Afghanistan oder im Sudan ist der große Protest gegen die Gewalt bisher ausgeblieben“, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Jaschke ist innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz Vorsitzender der Unterkommission für den interreligiösen Dialog. Der 70-Jährige sprach sich gleichzeitig gegen eine öffentliche Aufführung des umstrittenen Films in Deutschland aus: „Diese von rechtsextremistischen Gruppierungen geplanten Aufführungen zielen einzig auf die Störung der öffentlichen Ruhe ab und tragen zur Eskalation bei.“ Grundsätzlich sollten die religiösen Gefühle der Muslime aber respektiert und ihre Verärgerung wegen des Films ernst genommen werden, forderte der Bischof weiter. „Wenn sich eine große Zahl von Muslimen beleidigt fühlt, dann haben wir das zu respektieren.“ Zu dem Film selbst sagte er: „Ich habe das dumme Machwerk nicht gesehen, aber es scheint das schäbige Spielchen einer Einzelperson zu sein – selbst die Schauspieler wurden offenbar belogen.“ Christen gingen mit solchen Filmen entspannter um, fügte der Bischof hinzu. „Wir Christen sind, was solche religiösen Beleidigungen durch Filme angeht, vielleicht abgebrühter. Ich kann dem Film ‚Das Leben des Brian‘, der sich über die Geschichte Jesu in der Bibel lustig macht, persönlich nicht viel abgewinnen, aber manchmal beinhaltet Kunst auch angemessene Kritik an der Religion.“ dapd (Politik/Politik)
MAN-Vorstand Weinmann legt Geständnis ab
München (dapd). Der wegen Bestechung angeklagte frühere MAN-Vorstand Anton Weinmann hat über eine Erklärung seines Verteidigers ein Geständnis abgelegt. Er räumte am Mittwoch vor dem Landgericht München ein, indirekt Beihilfe zu Bestechungszahlungen nach Slowenien geleistet zu haben. Sein Anwalt sagte, „er hat zwar viel, aber aus heutiger Sicht nicht genug getan“, um Korruption zu unterbinden. Zuvor hatte es erneut Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten gegeben. Man hatte sich im Falle eines Geständnisses darauf geeinigt, einen Teil der Vorwürfe aus der Anklageschrift einzustellen. Weinmann wurde zudem eine Strafe von höchstens zehn Monaten auf Bewährung und die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro in Aussicht gestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft Weinmann vor, dass er zwischen 2005 und 2007 von Schmiergeldzahlungen gewusst und diese geduldet habe. Weinmann hatte die Vorwürfe zum Prozessauftakt Mitte August zunächst pauschal zurückgewiesen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gericht weist Klagen von Anlegern gegen Porsche ab
Braunschweig (dapd-nrd). Anleger sind mit ihrer Schadenersatzforderung in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Fusion der Autohersteller Porsche und Volkswagen vor dem Landgericht Braunschweig gescheitert. Die zuständige Zivilkammer wies am Mittwoch die Klagen ab. Das Verfahren war der erste Schadenersatzprozess von Anlegern gegen Porsche wegen gescheiterter Aktiengeschäfte in der Zeit des Übernahmekampfes mit Volkswagen. Die Kläger hatten in dem Prozess behauptet, Porsche habe sie im Jahr 2008 mit unrichtigen Pressemitteilungen zu Aktiengeschäften verleitet, die dann zu hohen Verlusten führten. Damals hatte der schwäbische Automobilhersteller ohne Erfolg versucht, den viel größeren Konkurrenten VW zu übernehmen. Dabei kam es zu großen Kursbewegungen der VW-Aktie, was viele Spekulanten anlockte. Porsche hatte den Vorwurf der Falschinformation stets zurückgewiesen. Die beiden Kläger sind erfahrene Aktienprofis. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Bald mehr Durchblick bei der Riester-Rente
München (dapd). Die Entscheidung über eine optimale private Vorsorge für das Alter soll bald deutlich einfacher werden. Die schwarz-gelbe Koalition will allen Anbietern von Riester-Renten vorschreiben, in jeden Vertrag einen zentralen Überblick über die wichtigsten Kennzahlen zu geben, wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf den Gesetzentwurf berichtet. Dieser Riester-Check solle einheitlich aussehen und die wichtigsten Kriterien der Altersvorsorge auflisten, die anfallenden Kosten etwa, die Rendite-Erwartung und das Anlage-Risiko. Die Bundesregierung wolle das Vorhaben am Mittwoch kommender Woche beschließen. Die Riester-Rente ist in den vergangenen Monaten stark kritisiert worden. Verbraucherschützer werfen den Anbietern vor, unter dem Deckmantel der staatlichen Förderung mangelhafte Produkte mit zu hohen Kosten und zu geringem Ertrag zu verkaufen. In einer aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest schnitten nur fünf von 29 untersuchten Versicherungsangeboten mit der Note „gut“ ab. dapd (Politik/Politik)
Deutsche Bahn will Dieseltriebzüge in Polen ordern können
Hamburg (dapd). Die Deutsche Bahn sichert sich einem Zeitungsbericht zufolge eine Alternative zu ihren bisherigen Lieferanten von Zügen. Am (morgigen) Mittwoch wolle die Bahn einen Vertrag mit dem polnischen Zughersteller Pesa abschließen, um in den kommenden Jahren bis zu 470 Dieseltriebzüge abrufen zu können, berichtet die „Financial Times Deutschland“ (Mittwochsausgabe).
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Portigon will Bad Banks als Kunden gewinnen
Düsseldorf (dapd). Der aus der WestLB-Zerschlagung hervorgegangene Bankdienstleister Portigon will im Ausland auf Kundenfang gehen. Portigon wolle Banken sowie deren „Bad Banks“ bei der Abwicklung komplexer Portfolios beraten, berichtete das „Handelsblatt“. „Das Interesse an einer Dienstleistung, wie Portigon sie bietet, ist vor allem im Ausland groß“, sagte Portigon-Chef Dietrich Voigtländer der Zeitung. Voigtländer hofft, davon profitieren zu können, dass Banken Bilanzvolumina senken und sich von nicht strategischen Geschäften trennen. Hier sehe er gute Wachstumsmöglichkeiten, sagte Voigtländer. Denn ausländische Bankvorstände würden „häufig schneller und konsequenter“ handeln als deutsche Manager bei Themen wie Anpassung von Geschäftsprozessen. Parallel umgarnen die Düsseldorfer künftig eine weitere mögliche Kundengruppe: Versicherer, denen es angesichts der niedrigen Zinsen derzeit schwer fällt, attraktive Erträge am Finanzmarkt zu erzielen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)