Bonn/Essen (dapd-nrw). Im Fall der vereitelten Anschläge von vier Salafisten auf Vertreter der rechtsextremen Partei Pro NRW hat die Polizei in einer Wohnung in Bonn eine sprengfähige Substanz entdeckt. Sie sei noch vor Ort kontrolliert gesprengt worden, teilte die Polizei am Freitagabend mit. Worum es sich dabei genau gehandelt habe, müssten weitere Untersuchungen klären. Schon am Mittwoch war die Wohnung eines Tatverdächtigen durchsucht und eine Chemikalie gefunden worden. Dabei handelte es sich nach Polizeiangaben um Ammoniumnitrat. Laut einer Untersuchung des Landeskriminalamtes sei die Substanz sprengfähig gewesen, sagte Staatsanwalt Henner Kruse auf dapd-Nachfrage. Allerdings habe ein Zünder gefehlt. Die vier in Nordrhein-Westfalen festgenommenen Islamisten sitzen seit Donnerstag in Untersuchungshaft. Den Männern im Alter von 23 bis 43 Jahren wird vorgeworfen, Mordanschläge auf Politiker von Pro NRW geplant zu haben. Zwei der Beschuldigten wurden nahe der Wohnung des Landesvorsitzenden Markus Beisicht in Leverkusen festgenommen. Die beiden anderen wurden bei Durchsuchungen von Wohnungen in Essen und Bonn gefasst. Alle Männer schweigen bislang zu den Vorwürfen. dapd (Politik/Politik)
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BGH stärkt Mieterrechte bei Modernisierungen
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern mehr Einspruchsrechte bei der Modernisierung ihrer Wohnung zuerkannt. Nach einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil müssen sie Modernisierungen nur hinnehmen und über eine Mieterhöhung bezahlen, wenn der Vermieter den Wohnwert wirklich verbessern will. Der BGH gab einem Mieter im Grundsatz Recht, der Abstand für eine Gasetagenheizung gezahlt hatte und den Anschluss der Wohnung an eine Zentralheizung und eine Mieterhöhung ablehnte. Der Mieterbund begrüßte das Urteil. Der Vermieter hatte dem Mieter den Anschluss der Wohnung an die Gaszentralheizung des Hauses in Berlin vor vier Jahren als Modernisierungsmaßnahme zur Wohnwerterhöhung und Energieeinsparung angekündigt. Die Kosten wollte er über eine Erhöhung der Monatsmiete um 19,66 Euro umlegen. Die Wohnung wurde ursprünglich mit Kohleöfen beheizt. Ein Vormieter hatte aber mit Zustimmung des Vermieters eine Gasetagenheizung eingebaut, die der aktuelle Mieter über eine Abstandszahlung übernahm. Der Bundesgerichtshof gab der Revision des Mieters gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin statt, das ihn noch zur Duldung des Anschlusses der Wohnung an die Zentralheizung verpflichtet hatte. Dabei stellte der BGH klar, dass bei Verbesserungen des Wohnwertes „grundsätzlich auf den gegenwärtigen Zustand der Wohnung abzustellen ist“. Ein Vermieter verhalte sich widersprüchlich, wenn er erst dem Mieter die Modernisierung der Wohnung auf eigene Kosten erlaube und dann bei späterer eigener Modernisierung den so geschaffenen Zustand unberücksichtigt lasse. Der BGH hob das Urteil des Berliner Landgerichts auf und verwies den Rechtsstreit an das gleiche Gericht zurück. Das Landgericht muss nun prüfen, ob der Vermieter den Ersatz der älteren Gasetagenheizung durch die neue Zentralheizung doch noch als Maßnahme zur Energieeinsparung durchsetzen kann. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Klarstellung, dass eine Modernisierung zur Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der gemieteten Wohnung führen müsse. „Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um das Thema Modernisierung zu verhindern“, erklärte er. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 110/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)