Ein Gastbeitrag von Dr. Karin Ebel und Benedikt Kastrup
Jeder Unternehmer oder Gesellschafter fragt sich in regelmäßigen Abständen, was das eigene Unternehmen wert ist. Zum Beispiel, wenn er sich über eine gute Geschäftsentwicklung freut, einen Mitgesellschafter herauskaufen oder selber kündigen möchte oder wenn Erbschaftsteuer anfällt: In allen diesen Fällen ist ein Unternehmenswert zu ermitteln, der je nach Ausgangspunkt möglichst hoch oder möglichst niedrig sein soll. In der Praxis sind die Verfahren zur Unternehmensbewertung unterschiedlich und abhängig davon, für welchen Zweck bzw. Adressaten sie benötigt werden.
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