Anzeige: Unternehmensschilder, die definitiv Eindruck machen

Ein Unternehmens­schild muss positiv auffallen und die Aufmerksamkeit vorbeigehender Passanten oder der eigenen Kunden auf sich ziehen. Zumeist ist auf einem Unternehmensschild das Logo abgebildet, außerdem sollten die Öffnungszeiten und grundlegende Informationen auf dem Schild zu lesen sein, sodass ein Besucher immer genau über alle wichtigen Details informiert ist.

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Haptisches Marketing!

Beispiel für Haptisches Marketing
Haptisches Marketing, erschreckend und faszinierend zugleich: Die bröckelnde Fassade der Schönheit lässt sich hier auch haptisch nachfühlen. (Foto: Achilles)

Celle. Haptisches Marketing mit Achilles: Wer seine Werbebotschaft „fassbar“ macht, hat die Kunden auf seiner Seite. Die haptische Optimierung von Werbematerialien, Mailings oder Verpackungen ist deshalb ein wichtiger Schritt zu einem effektiven multisensorischen Marketing. Sie erregt höhere Aufmerksamkeit als die üblichen bloß audiovisuellen Botschaften, hinterlässt einen signifikant größeren Eindruck, bleibt nachhaltiger im Gedächtnis, erhöht die Wertigkeit des Produkts und die Kaufbereitschaft der Konsumenten, wie Olaf Hartmann, der Experte für haptisches Marketing nicht müde wird, in seinen Publikationen zu belegen.

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bvdm: Printwerbung wieder im Aufschwung

Statistik zu den Brutto-Ausgaben in Printwerbung (alle Segmente) (Grafik: bvdm)

Zum dritten Mal in Folge steigen die Bruttowerbeausgaben für Print. Das zeigt die aktuelle Bilanz zum Bruttowerbemarkt des Marktforschungsunternehmens Nielsen. 2016 wurden rund 10,5 Milliarden Euro in Printwerbung investiert – ein Zuwachs von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit 2013 ist der Wert um fast 400 Millionen Euro gestiegen.

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Der erste 360 Grad Projektor der Welt

360-G enthüllt im Rock'n'Pop Museum mit dem 360Mini den weltweit ersten Rundbildprojektor (Foto: 360-G GmbH)
360-G enthüllt im Rock’n’Pop Museum mit dem 360Mini den weltweit ersten Rundbildprojektor (Foto: 360-G GmbH)

Die Welt so wie wir sie wahrnehmen ist um eine Dimension gewachsen. Die 360-G GmbH enthüllte am Freitag, 11.September 2015 den international ersten 360° Realbildprojektor. Knapp 50 geladene Gäste waren gekommen um die Präsentation der neuen Erfindung zu erleben. Der so genannte 360Mini kann Rundbilder, Animationen und 360 Grad Filme wie eine digitale Litfaßsäule zeigen. Panoramen mit denen Hotels, Gaststätten, Architekturbüros und Kaufhausketten jetzt schon werben, können problemlos auf dem Gerät abgebildet und animiert werden.

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Mit „JobCreative“ gegen den regionalen Fachkräftemangel

Der demografische Wandel mit seinem Ingenieur- und Fachkräftemangel sowie dem „War for Talents“ stellt auch Unternehmen in der starken Wirtschaftsregion OWL vor die Herausforderung, Ihre Personalbedarfe ausreichend qualifiziert und in ausreichender Quantität zu rekrutieren. 

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1-2-3-Plakat.de: App zum Dekadenplan in Außenwerbung

Bünde. 1-2-3-Plakat.de, Deutschlands Online-Vermarkter Nr. 1 für Außenwerbung, vereinfacht die Kampagnenplanung von Plakaten, City-Light-Postern oder Ganzsäulen. Mit der neuen DekadenplanApp steht sowohl Planungsexperten als auch Privatpersonen erstmals ein mobiles Tool zur Verfügung, das automatisch Dekaden- und Wochentermine in einem Aktionszeitraum anpasst.

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Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Werbung für Monsterbacke

Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Werbung für Monsterbacke Karlsruhe (dapd). Die umstrittene Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ beschäftigt jetzt auch die europäischen Richter in Luxemburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am Mittwoch überraschend kein endgültiges Urteil, sondern legte eine rechtliche Vorfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Erst danach wird der BGH endgültig entscheiden, ob die Ehrmann AG weiter für ihren Früchtequark mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ werben darf. Erfahrungsgemäß dauern EuGH-Entscheidungen mindestens ein, oft zwei Jahre. Dann könnte aber ein Grundsatzurteil folgen, das gesundheitsbezogene Werbung für zuckerhaltige Nahrung deutlich erschwert. Schon im September hatte Luxemburg die Werbung für „bekömmlichen“ Wein untersagt und dabei strenge Maßstäbe aufgestellt. Der Streit um den „Monsterbacke“-Werbeslogan nahm seinen Anfang durch eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Zwar enthält der speziell für Kinder angebotene Quark so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Die Wettbewerbszentrale griff die Werbung deshalb als irreführend an. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Klage statt, der BGH verhandelte bereits am 12. Juli über die Revision. Wie der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Mittwoch sagte, sieht der BGH in der Werbung eigentlich keine Irreführung des Verbrauchers. Fraglich sei aber, ob die gesundheitsbezogene Angabe „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ gegen die Europäische Verordnung verstoße, weil der Früchtequark einen höheren Zuckergehalt als Milch habe. Bornkamm verwies dabei ausdrücklich auf das zwischenzeitlich ergangene Werbeverbot für angeblich bekömmlichen Wein. Die Luxemburger Richter hatten in dieser Entscheidung ausgeführt, dass bei Lebensmitteln nicht die „Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert“ werde dürfe. Nach diesen Maßstäben könnte auch der „Monsterbacke“-Slogan problematisch sein. Der Luxemburger EuGH soll nun die Frage beantworten, ob die Hinweispflichten, etwa auf den Zuckergehalt von Lebensmitteln, schon 2010 galten. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 36/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)