Stuttgart (dapd). Das Bundesinnenministerium lehnt eine öffentliche Bekanntgabe der Namen legaler Waffenbesitzer in Deutschland ab. „Die Veröffentlichung der Namen von Waffenträgern würde einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten“, sagte ein Sprecher von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) den „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitagausgabe). Derzeit gebe es keine gesetzliche Grundlage hierfür, und es sei fraglich, ob ein solches Gesetz „im Hinblick auf den angestrebten Zweck verhältnismäßig – also geeignet, erforderlich und angemessen wäre“. Als Reaktion auf den Amoklauf von Newtown mit 28 Toten hatte im US-Bundesstaat New York die Lokalzeitung „The Journal News“ unter dem Titel „Der Waffenbesitzer von nebenan“ eine Karte mit Namen und Adressen von Zehntausenden Waffenscheinbesitzern ins Internet gestellt. Die Daten bekam die Zeitung ganz legal von den örtlichen Behörden. Grundlage der Anfrage war das US-Gesetz zur Informationsfreiheit gewesen. Sollte darüber eine „Prangerwirkung“ bezweckt werden, die Zahl legaler Waffenbesitzer zu reduzieren, würde eine solche Liste in Deutschland ihre Wirkung verfehlen, gab der Ministeriumssprecher zu bedenken. Anders als in den USA sei Waffenbesitz in Deutschland grundsätzlich verboten und nur mit Erlaubnisvorbehalt geregelt. Die Bekanntgabe der Namen legaler Waffenbesitzer für Jedermann würde Waffenbesitzer und deren Familien gefährden, sagte er und fügte hinzu: „Durch gezielte Wohnungseinbrüche könnten Kriminelle und Extremisten sich Waffen aus privaten Haushalten beschaffen.“ dapd (Politik/Politik)