Potsdam (dapd). Die Verteidiger des wegen Betrugs angeklagten Hoteliers Axel Hilpert haben die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) scharf angegriffen. Die Bank habe Hilpert in eine „Förderfalle gelockt“ und ihre Pflichten in grober Weise verletzt, sagte Anwältin Heide Sandkuhl am Freitag vor dem Landgericht Potsdam. Die Vorwürfe gegen ihren Mandanten wies Sandkuhl in ihrem Schlussvortrag am 24. Verhandlungstag zurück. Verteidiger Stefan König beantragte erneut die Freilassung Hilperts aus der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verlangt. Laut Anklage trieb er über ein Firmengeflecht die Baukosten für sein Resort am Schwielowsee in Petzow bei Potsdam durch unzulässige Gewinne in die Höhe und erschlich sich damit eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro. Sandkuhl sprach von „Versagen“ innerhalb der Bank. Hilpert habe von Anfang an klargemacht, dass er Gewinne erzielen wolle. In seinem Antrag auf Förderung habe er die Gesamtinvestition bereits in voller Höhe angegeben. Die ILB habe letztlich von 38,8 Millionen Euro etwa 34,6 Millionen als förderfähig anerkannt und 9,2 Millionen Euro bewilligt. Hätte sie wirklich keine Gewinne fördern wollen, hätte sie nicht eine so hohe Förderung genehmigen dürfen. Sandkuhl wies darauf hin, dass in einem Entwurf für den Förderbescheid lediglich Gewinne von Hilperts Firma PMPS ausgeschlossen worden waren. Diese Passage sei auf Wunsch von Hilpert gestrichen worden. Demnach habe Hilpert davon ausgehen können, dass die PMPS Gewinne machen dürfe. Der statt der Regelung zur PMPS eingeführte Passus, wonach keine Gewinne von verbundenen und verflochtenen Unternehmen abgerechnet werden dürfen, war aus Sicht der Verteidiger zu unbestimmt. Es gebe nirgends eine Definition für „verbundene oder verflochtene Unternehmen“, monierte Sandkuhl. Die Bank habe weder Hilpert aufgeklärt noch die Einhaltung der Regelung geprüft. König hielt ein „Hilfsplädoyer“ für den Fall einer Verurteilung Hilperts. Dabei wies er darauf hin, dass der Subventionszweck erfüllt sei: Die Arbeitsplätze seien geschaffen worden. Das Hotel habe großes Renommee. „Sie können da Urlaub machen“, sagte König. Die angebliche Schadenssumme könne deshalb nicht die gesamte Förderung betreffen, sondern höchstens die Summe nicht förderfähiger Kosten. Er käme dann höchstens auf ein Drittel des von der Staatsanwaltschaft benannten Schadens. Das Strafmaß müsse demnach deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegen. Berücksichtigt werden müsse zudem das „erhebliche Mitverschulden der ILB“. Die Staatsanwaltschaft habe die Bank „seliggesprochen“, müsste aber tatsächlich den Aspekt der Haushaltsuntreue untersuchen. Ferner verwies König auf das Alter und den Gesundheitszustand seines Mandanten. Hilpert habe bereits zwei gravierende Herzanfälle gehabt und müsse sich als Diabetiker oft spritzen. Die Krankheiten sprächen gegen eine Fluchtgefahr und einen noch längeren Aufenthalt im Gefängnis. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft) Plädoyers im Prozess um Brandenburger Hotelier Hilpert weiterlesen
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