Rechtsform-Angaben müssen enthalten sein

Erfolgt eine Aufklärung nicht, so handelt der Werbende wettbewerbswidrig: Dies geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (Urteil vom 18. April 2013, Az.: I ZR 180/12). Im Rahmen einer Werbeanzeige für Elektronikprodukte hatte das werbende Unternehmen auch Angaben zu seinem Unternehmen aufgenommen. Dabei war jedoch die Rechtsform (im zu entscheidenden Fall „e.K.“ für eingetragenen Kaufmann) nicht enthalten.

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Erfolgt eine Aufklärung nicht, so handelt der Werbende wettbewerbswidrig: Dies geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (Urteil vom 18. April 2013, Az.: I ZR 180/12). Im Rahmen einer Werbeanzeige für Elektronikprodukte hatte das werbende Unternehmen auch Angaben zu seinem Unternehmen aufgenommen. Dabei war jedoch die Rechtsform (im zu entscheidenden Fall „e.K.“ für eingetragenen Kaufmann) nicht enthalten.

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