Erfolgt eine Aufklärung nicht, so handelt der Werbende wettbewerbswidrig: Dies geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (Urteil vom 18. April 2013, Az.: I ZR 180/12). Im Rahmen einer Werbeanzeige für Elektronikprodukte hatte das werbende Unternehmen auch Angaben zu seinem Unternehmen aufgenommen. Dabei war jedoch die Rechtsform (im zu entscheidenden Fall „e.K.“ für eingetragenen Kaufmann) nicht enthalten.
Schlagwort: Volke 20
Rechtsform-Angaben müssen enthalten sein
Erfolgt eine Aufklärung nicht, so handelt der Werbende wettbewerbswidrig: Dies geht aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes hervor (Urteil vom 18. April 2013, Az.: I ZR 180/12). Im Rahmen einer Werbeanzeige für Elektronikprodukte hatte das werbende Unternehmen auch Angaben zu seinem Unternehmen aufgenommen. Dabei war jedoch die Rechtsform (im zu entscheidenden Fall „e.K.“ für eingetragenen Kaufmann) nicht enthalten.