Die Ausgangslage ist in vielen Kündigungsrechtsstreitigkeiten gleich. Der gekündigte Arbeitnehmer klagt auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Arbeitgebers zum Kündigungstermin endet. Das Arbeitsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Kündigung regelmäßig erst deutlich nach Ablauf der Kündigungsfrist.
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