Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mai 2016 in Kraft. Die Übergangsfrist zur Umsetzung endet am 25. Mai 2018. Unternehmen sollen bis dahin ihre Geschäftsprozesse nachweisbar angepasst haben. Auf der letzten Zielgerade heißt es jetzt „Ärmel hochkrempeln, Chancen nutzen.“ Warum Datenschutz nicht als Qualitätsmerkmal und Wettbewerbsvorteil strategisch mit einbinden? Sorgen Sie vor – anstatt teuer nach! SMOWL Mitglieder informieren.
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