(dapd). In der Debatte über den anti-islamischen Mohammed-Film lehnt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz religiöser Gefühle ab. „Ich glaube nicht, dass man das Problem solcher Provokationen durch eine strafrechtliche Verschärfung lösen kann“, sagte der theologische Vizepräsident des EKD-Kirchenamts, Thies Gundlach, der Zeitung „Die Welt“ (Donnerstagausgabe). Damit wandte sich Gundlach gegen einen Vorstoß von Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU), der gefordert hatte, dass Beschimpfungen eines religiösen Bekenntnisses grundsätzlich strafbar sein sollten, auch dann, wenn sie nicht den öffentlichen Frieden gefährden, was bislang Voraussetzung für ein Verbot ist. Ein solche Ausweitung des Verbots lehnt die EKD ab. dapd (Politik/Politik)