BGH erlaubt höhere Mietsicherheiten im Falle einer Bürgschaft

BGH erlaubt höhere Mietsicherheiten im Falle einer Bürgschaft Karlsruhe/Berlin (dapd). Gute Nachricht für Vermieter: Sie können vom Bürgen eines in Zahlungsverzug geratenen Mieters letztlich die gesamte rückständige Miete verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Die gesetzliche Begrenzung der Höhe einer Mietsicherheit auf drei Monatsmieten gelte nicht, wenn die Sicherheit von einem Dritten gewährt werde, um eine dem Mieter drohende Kündigung wegen Zahlungsverzugs abzuwenden. Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Urteil. Rechtssicherheit schaffe die neue Entscheidung nicht. Der BGH weiche die „klare und eindeutige“ Rechtslage auf, wonach eine Mietkaution oder Mietsicherheit höchstens drei Monatsmieten betragen dürfe. Wenn durch die Gewährung einer höheren oder unbegrenzten Sicherheit die Kündigung des Mieters abgewendet werden solle, sei dies nun zulässig, sagte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten in Berlin. Er nannte das Urteil „problematisch und unpraktikabel“. In dem Fall aus Mannheim hatte eine Schwester für ihren Bruder, der mit seiner Miete in Zahlungsverzug geraten war, gegenüber dem Vermieter gebürgt. Mit der Bürgschaftserklärung für die Mietzahlungen ihres Bruders wollte sie verhindern, dass ihm gekündigt würde. Der Vermieter glich die Zahlungsrückstände daraufhin zunächst über das ursprüngliche Kautionsguthaben aus. Bürgin muss Mietrückstände in Höhe von 6.500 Euro zahlen In der Folgezeit blieb der Bruder aber zahlreiche weitere Mieten schuldig. Er wurde schließlich – nach der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter – zur Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten in Höhe von 6.500 Euro verurteilt. Der BGH entschied nun, dass der Vermieter von der Schwester wegen ihrer Bürgschaft die Zahlung dieser Summe verlangen kann. Sie hatte nur drei Monatsmieten in Höhe von insgesamt 1.050 Euro zahlen wollen. Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs begründete sein Urteil letztlich mit dem Schutz von Mietern. Denn wenn es in einem solchen Fall verboten wäre, eine drei Monatsmieten übersteigende Sicherheit zu vereinbaren, könnte der Vermieter keine zusätzliche Sicherheit erhalten, betonte der BGH. Der Vermieter wäre dann zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen des eingetretenen Zahlungsverzugs gezwungen. Damit würde die Begrenzung der Mietsicherheit, die eigentlich dem Schutz des Mieters dienen solle, die Beendigung des Mietverhältnisses auslösen und sich zum Nachteil des Mieters auswirken. Schon vor Jahren hatte der BGH nach Angaben Siebenkottens Ausnahmen zugelassen, wenn Eltern sich für Mietzahlungen ihrer Kinder verbürgen wollten. Hier dürfe der Vermieter zwar nur eine Sicherheit bis zu einer Höhe von drei Monatsmieten fordern. Er könne aber eine höhere oder unbegrenzte Elternbürgschaft annehmen, wenn ihm diese „aufgedrängt“ werde. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 379/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

Energetische Sanierung: Beck fordert vom Bund mehr Schutz für Mieter

Energetische Sanierung: Beck fordert vom Bund mehr Schutz für Mieter Worms (dapd-rps). Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) fordert von der Bundesregierung mehr Schutz für Mieter bei der energetischen Sanierung von Wohnraum. Grundsätzlich sei es zwar richtig, im Interesse des Klimaschutzes Anreize für Vermieter zur Sanierung auch von Mietswohnungen zu setzen, sagte Beck beim Landestag der rheinland-pfälzischen Mietervereine am Samstag in Worms. Nutzen und Lasten dieser Sanierung müssten aber ausgewogen zwischen Mieter und Vermieter verteilt werden. Es dürfe deshalb nicht sein, dass es für Mieter einen dreimonatigen Ausschluss von Mietminderungen geben solle, während andererseits die Vermieter die Modernisierungskosten mit einem Zuschlag von elf Prozent einfach auf die Miete umlegen könnten. „Das ist mieterunfreundlich und unsozial“, kritisierte Beck den bereits im September im Bundesrat gescheiterten Vorschlag der Bundesregierung. Das Mietminderungsrecht dürfe nicht angetastet werden, schloss sich der Ministerpräsident einer Forderung des Mieterbundes an. Außerdem sollten Vermieter maximal neun Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen dürfen und auch das nur zeitlich befristet. dapd (Politik/Politik)