Berlin/Düsseldorf (dapd). Der Strom-Discounter Flexstrom hat beim Landgericht Köln eine Einstweilige Verfügung gegen das „Handelsblatt“ erwirkt. Darin werde der Düsseldorfer Wirtschaftszeitung unter anderem untersagt zu behaupten, Flexstrom arbeite mit seinen niedrigen Strompreisen nicht profitabel, berichtete das Unternehmen am Mittwoch. Außerdem dürfe die Zeitung nicht mehr behaupten, dass Flexstrom bei mehreren regionalen Netzgesellschaften von E.on und RWE sowie bei Vattenfall die Netzgebühren im Voraus entrichten müsse. Ein Sprecher des „Handelsblattes“ bestätigte auf Anfrage von dapd den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Zeitung. Er betonte jedoch, dass diesem Schritt keine Abmahnung vorangegangen sei und die Zeitung deshalb keine Möglichkeit gehabt habe, dem Gericht seine Sicht der Dinge darzulegen. Das „Handelsblatt“ prüfe nun, ob es Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung einlegen werde. Das Wirtschaftsblatt hatte in den vergangenen Wochen wiederholt kritisch über die Geschäfte des Billigstromanbieters berichtet. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)