Berlin (dapd). Einstimmig hat der Bundesrat einer Änderung im Grundgesetz zugestimmt. Damit wurde am Freitag der Rechtsschutz von politischen Vereinigungen bei der Zulassung zur Bundestagswahl verbessert. Künftig haben Vereinigungen, die nicht als Parteien anerkannt wurden, eine Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht. Bisher besteht vor der Wahl kein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Parteieigenschaft. Auch die nach der Wahl stattfindende Wahlprüfung durch den Bundestag und die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht haben lediglich die Gültigkeit der Wahl zum Gegenstand. Beschwerden von nicht als Parteien anerkannter Vereinigungen werden darum bisher zurückgewiesen oder verworfen, wenn sie sich nicht auf die Mandatsverteilung ausgewirkt haben können. ( http://www.bundesrat.de ) dapd (Politik/Politik)