Hamburg (dapd). Die HSH Nordbank hat sich Rechtsansprüche gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Dirk Jens Nonnenmacher gesichert, falls dieser rechtskräftig verurteilt wird. Der Aufsichtsrat stimmte einer entsprechenden Änderung des Aufhebungsvertrags von 2010 zu, wie die Bank am Dienstag mitteilte. Nach dieser Vereinbarung müsse Nonnenmacher die im Rahmen seines Aufhebungsvertrags kassierten Zahlungen einschließlich Zinsen zurückzahlen, sollte er in dem bei der Staatsanwaltschaft Kiel geführten Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von dem ehemaligen HSH-Vorstandsmitglied Frank Roth strafrechtlich verurteilt werden. „Mit dieser Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren“, sagte Hilmar Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank. Nonnenmacher hatte eine Millionenabfindung kassiert. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Schlagwort: vereinbarung
Gericht erlaubt Leiharbeit in Lufthansa-Maschinen
Frankfurt/Main (dapd). Die Lufthansa darf Leiharbeitnehmer als Stewards oder Stewardessen beschäftigen. Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) wies am Dienstag in Frankfurt am Main einen Antrag der Gruppenvertretung der Lufthansa-Flugbegleiter gegen den Einsatz von Leiharbeitern als Kabinenpersonal aus formalen Gründen ab. Die Vertretung könne sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, mit der die Lufthansa den Einsatz eigenen Kabinenpersonals zugesichert habe, entschied das Gericht. Sie sei nicht für die Durchsetzung tariflicher Ansprüche zuständig. Die Vereinbarung, auf die die Gruppenvertretung ihren Antrag auf eine einstweilige Anordnung stützte, hatten im Jahr 2005 die für die Lufthansa zuständigen Tarifparteien abgeschlossen. Tarifliche Ansprüche könnten nur die Tarifvertragsparteien selbst durchsetzen, begründete das Landesarbeitsgericht seine rechtskräftige Entscheidung. Auf die Frage, ob die damalige Vereinbarung noch nachwirke, komme es deswegen nicht an. (Aktenzeichen: Hessisches Landesarbeitsgericht 4 TaBVGa 69/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)