Verbraucherzentrale NRW erklärt Nutzung, Widerspruch und Zugriffsrechte
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten. Sie startet zunächst in den Pilotregionen Hamburg und Franken. Bundesweit verfügbar sein soll sie zum 15. Februar 2025. Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv werden und widersprechen. Brigitte Dörhöfer, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Detmold, erklärt, wie man die Patientenakte einrichtet, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie man widersprechen kann.
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