Berlin (dapd). Die Organisation „Väteraufbruch für Kinder“ hat gegen eine Bundestags-Anhörung zum Thema Sorgerecht für unverheiratete Väter protestiert. Interessenverbände von Vätern seien zu der Sitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch (28. November, 12.00 Uhr) nicht eingeladen worden, kritisierte der Vorsitzende Rainer Sonnenberger am Dienstag in Berlin. Offenbar sehe das Gremium Väter als „Eltern zweiter Klasse“ an. Gleichzeitig wolle der Ausschuss aber den Verein Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) anhören – „eine von Müttern dominierte Interessengruppe“. Als Protest wollen sich Väter um 11.30 Uhr vor dem Bundestagsgebäude „zum demonstrativen Seifenblasen“ treffen. Nach geltender Rechtslage steht nicht miteinander verheirateten Eltern die elterliche Sorge nur dann gemeinsam zu, wenn sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben oder heiraten. Im Übrigen hat die Mutter die Sorge allein. Gegen den Willen der Mutter kann ein Vater bisher keine gemeinsame Sorge erlangen. Diese Regelung ist vielfach kritisiert worden. Die Bundesregierung will mit dem geplanten Gesetz nach eigenen Angaben den Zugang unverheirateter Väter zur gemeinsamen Sorge leicht erweitern. Wenn die Mutter schweigt oder keine für das Kindeswohl relevanten Gründe vorträgt und diese auch nicht ersichtlich sind, soll es eine gesetzliche Vermutung geben, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. dapd (Politik/Politik)
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Bundesverfassungsgericht hebt Urteile zu Unterhaltszahlungen auf
Karlsruhe (dapd). Amtsgerichte müssen bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen die Arbeitsmöglichkeiten der Elternteile mit berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hob am Freitag in Karlsruhe die Entscheidungen dreier Gerichten auf. Diese hatten drei Väter zu Unterhaltszahlungen verurteilt und dabei offenbar nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Zwei der drei Väter sind körperlich behindert, der Dritte spricht nur begrenzt Deutsch. Die Richter in Karlsruhe begründeten ihre Entscheidung damit, dass in diesen Fällen das Grundrecht der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit nach Artikel zwei des Grundgesetzes verletzt wurde. Die Unterhaltspflicht der Väter besteht aber weiterhin. Nun müssen die Amtsgerichte die Unterhaltszahlungen neu bestimmen. dapd (Politik/Politik)
Väter sollen Sorgerecht gegen den Willen der Mütter bekommen können
München (dapd). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Laut dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beraten werde, sollten ledige Väter deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe) vorab. Grundsätzlich bleibe es dabei, dass unverheiratete Mütter nach der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht haben, schrieb das Blatt. Ledige Väter könnten aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußere sich die Mutter nicht zu dem Antrag, könne das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch gewährt werden. Bei einem Widerspruch müsse das Familiengericht prüfen, ob das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist. Bisher ist eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich. dapd (Politik/Politik)