Karlsruhe (dapd). Amtsgerichte müssen bei der Festlegung von Unterhaltszahlungen die Arbeitsmöglichkeiten der Elternteile mit berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hob am Freitag in Karlsruhe die Entscheidungen dreier Gerichten auf. Diese hatten drei Väter zu Unterhaltszahlungen verurteilt und dabei offenbar nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Zwei der drei Väter sind körperlich behindert, der Dritte spricht nur begrenzt Deutsch. Die Richter in Karlsruhe begründeten ihre Entscheidung damit, dass in diesen Fällen das Grundrecht der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit nach Artikel zwei des Grundgesetzes verletzt wurde. Die Unterhaltspflicht der Väter besteht aber weiterhin. Nun müssen die Amtsgerichte die Unterhaltszahlungen neu bestimmen. dapd (Politik/Politik)