Hamburg (dapd). Im Rechtsstreit über die Margarine „Becel pro.activ“ des Nahrungsmittelkonzerns Unilever hat das Hamburger Landgericht am Freitag die Klage von Foodwatch abgewiesen. Die Verbraucherorganisation hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine zu leugnen. Das Urteil war ursprünglich bereits für Anfang Oktober erwartet worden. Damals hatte die Kammer das Verfahren auf Antrag von Foodwatch jedoch erneut eröffnet. Nach Angaben der Verbraucherorganisation gibt es wissenschaftliche Studien, die den Verdacht erhärteten, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine Ablagerungen in den Gefäßen verursachen und damit das Risiko auf Herzkrankheiten erhöhten. Unilever hatte diese Vorwürfe stets zurückgewiesen. (Aktenzeichen: 324 O 64/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)