Düsseldorf (dapd). Der Bund der Steuerzahler hat nach der Zypern-Einigung vor verfrühtem Optimismus gewarnt. Das Maßnahmenpaket vermeide zwar viele Fehler, die in anderen Krisenstaaten gemacht worden seien. Erstmals rückten Risiko und Haftung wieder näher zusammen. „Für Jubelschreie der Steuerzahler ist es jedoch noch zu früh“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel am Montag „Handelsblatt Online“. Weder lägen die Details der einzelnen Programmpunkte vor, noch stehe die Haftungssumme von zehn Milliarden Euro in einem vernünftigen Verhältnis zur Bedeutung Zyperns im Euroraum, kritisierte der Steuerzahlerbund-Chef. Zudem werde der zweite Schritt vor dem ersten gemacht. „Denn allen Rettungsversuchen in dieser Größenordnung müsste die Beteiligung der privaten Gläubiger vorausgehen – sprich: ein Schuldenschnitt stattfinden“, sagte Holznagel. Das sei aber nicht passiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält die Entscheidung, nur Einlagen von mehr als 100.000 Euro sowie Anleihegläubiger und Aktionäre in die Bankenrettung mit einzubeziehen, für richtig. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sagte jedoch am Montag in Berlin, „ein Großteil der Maßnahmen, zu denen sich Zypern verpflichten musste, geht aber nach wie vor zulasten der kleinen Leute“. Das sei „dieselbe fatale Kahlschlag-Politik, die schon Griechenland und Spanien in eine soziale und wirtschaftliche Katastrophe geführt hat“, fügte er hinzu. dapd (Wirtschaft/Politik)
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Kopfschütteln im Osten über Klage Bayerns und Hessens
Berlin (dapd). Das Vorgehen Bayerns und Hessens in Karlsruhe gegen den Länderfinanzausgleich stößt in den ostdeutschen Staatskanzleien auf Unverständnis. Der Klage beider Länder vor dem Bundesverfassungsgericht werden allerdings kaum Chancen eingeräumt. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sprach am Montag in Wiesbaden von einem „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass nur drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nannte die gegenwärtige Regelung ungerecht und leistungsfeindlich. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) entgegnete in Schwerin: „Der Länderfinanzausgleich dient dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Bayern und Hessen dieses wichtige Ziel infrage stellen“. Es könne nicht sein, dass die Lebensverhältnisse in Nürnberg völlig anders seien als in Neubrandenburg. Es müsse weiter einen solidarischen Ausgleich geben. Die Kritik aus Hessen und Bayern, dass es im Länderfinanzausgleich nur noch drei Geberländer gebe, überzeuge ihn nicht. „Das zeigt, dass Bayern, Hessen und Baden-Württemberg trotz ihrer Zahlungen in den Länderfinanzausgleich wirtschaftlich schneller vorankommen als die anderen Länder“, sagte der Ministerpräsident. „Stimmungsmache im Wahlkampf“ Weiter betonte Sellering, er gebe der Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Dass die Klage ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen in Bayern und Hessen eingereicht werde, zeige, worum es Seehofer und Bouffier wirklich gehe. „Sie wollen Stimmung im Wahlkampf machen. Ich halte das für verantwortungslos. Wir leben alle in Deutschland. Da sollte man die Länder nicht gegeneinander ausspielen.“ Auch Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) räumt der Klage nur wenig Chancen ein. „Eigentlich ist diese Klage keine einzige Schlagzeile wert, weil Bayern und Hessen gegen eine Regelungen klagen, der sie selbst zugestimmt haben und die auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes fußt.“ Ärgerlich sei aber, „dass Politiker hier bewusst wider besseres Wissen die Hoheit über die Stammtische erobern wollen“. Dadurch gehe Solidarität verloren. Markov fügte in Potsdam hinzu. „Wer ignoriert, mit welchen herausragenden Anstrengungen gerade im Osten Deutschlands an der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gearbeitet wird, wie es Herr Seehofer tut, der diskreditiert den Gedanken der Solidarität zwischen den deutschen Bundesländern. Die Klage Bayerns und Hessens sei „schlichtweg Wahlkampf“. Auch Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß (CDU) kritisierte die Klage als unpassend. Diese falle „in eine Zeit, in der sich die Ministerpräsidenten der Länder bereits gemeinsam über einen Fahrplan zur Reform des Länderfinanzausgleichs verständigt haben“. Es sei unstrittig, dass es Reformbedarf gebe. Am Ende des Verhandlungsprozesses für die Zeit nach 2020 werde eine gemeinsame und leistungsgerechte Lösung stehen müssen, wie sie Bayern und Hessen letztendlich fordern. Bouffier beklagte dagegen, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. dapd (Politik/Politik)
SPD: Klage gegen Länderfinanzausgleich ist Wahlkampfklamauk
Berlin (dapd-bay). Die Bundes-SPD hält die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich für „reine Show“. Der Termin für die Klage sei so gewählt, dass das Bundesverfassungsgericht vor den Landtagswahlen in beiden Ländern und der Bundestagswahl nicht einmal mündlich verhandeln werde, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag in Berlin. Wenn Bayern und Hessen die Klage ernst meinten, hätten sie viel früher aktiv werden können. „Wir buchen das ab unter reinem Wahlkampfklamauk.“ Bayern und Hessen hatten zuvor Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Sie halten es für ungerecht, dass den wenigen Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. dapd (Politik/Politik)
Bouffier setzt trotz Klage auf Kooperation mit Rheinland-Pfalz
Wiesbaden (dapd-rps). Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will sich trotz der Klage gegen den Länderfinanzausgleich weiter um eine Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Rheinland-Pfalz bemühen. „Wir haben ja eine gute Nachbarschaft“, sagte der Regierungschef am Montag in Wiesbaden. So habe er Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach ihrer Wahl im Januar viel Erfolg gewünscht, und das meine er auch so. Auch mit ihrem Vorgänger Kurt Beck (SPD) habe es ungeachtet der Parteigrenzen ein gutes Verhältnis gegeben. Im Übrigen sei es gut, dass viele Rheinland-Pfälzer in Hessen Arbeitsplätze etwa bei Opel oder dem Frankfurter Flughafen hätten. Und beim Welterbe Mittelrheintal arbeiteten beide Länder ebenso gut zusammen wie etwa, wenn es um Pharmastandorte wie die von Boehringer Ingelheim oder Merck in Darmstadt gehe. Als positives Beispiel nannte Bouffier auch den Ausbau einer Rheinbrücke zwischen Mainz und Wiesbaden, äußerte sich aber zugleich kritisch zu Versuchen der Grünen, diesen Ausbau hinter der Mainzer Endung zu beschränken. Gemeint war offenbar die Schiersteiner Brücke. Alles in allem sei die Zusammenarbeit beider Länder „vernünftig“, resümierte der hessische Ministerpräsident. Zuvor hatte es Irritationen wegen der Klage gegen den Länderfinanzausgleich und dem Vorwurf Bouffiers gegeben, Rheinland-Pfalz biete mit hessischen Geldern kostenlose Kindergärten an. Der hessische FDP-Fraktionschef Wolfgang Greilich hatte in einer Landtagsdebatte zu diesem Thema sogar über eine Angliederung des Nachbarlands an Hessen sinniert. dapd (Politik/Politik)
Lotsengewerkschaft nimmt erste Zehn-Millionen-Hürde
Frankfurt/Main (dapd). Der Flughafenbetreiber Fraport und die Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin sind mit einer Millionen-Schadenersatzforderung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung gescheitert. Für Umsatzeinbußen der Unternehmen beim Ausstand der Vorfeldleute auf dem Rhein-Main-Airport im Februar 2012 sei die Lotsenvereinigung nicht haftbar zu machen, entschied das Frankfurter Arbeitsgericht am Montag. Alle Prozessbeteiligten messen dem Urteil politische Bedeutung für das Streikrecht zu. Die Kläger wollen letztinstanzlich vors Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Wegen eines neuntägigen Ausstands der Lotsen auf dem Vorfeld und eines angekündigten, dann aber abgesagten Unterstützungstreiks der Towerleute waren in Frankfurt vor gut einem Jahr 1.700 Flüge ausgefallen. Der Arbeitskampf zwischen der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) und Fraport endete im März 2012 mit der Einigung auf neue Tarifverträge. Zuvor hatte ein Gericht den Streik beendet, weil Detailforderungen der Gewerkschaft gegen die Friedenspflicht verstießen. Die Gewerkschaft sagte daraufhin auch den geplanten Unterstützungsstreik im Flughafentower ab. Die Airlines waren von den Auswirkungen des Arbeitskampfs zwischen Gewerkschaft und Fraport nur mittelbar betroffen. Fraport will fünf Millionen Euro, Lufthansa vier Millionen Die Fluggesellschaften forderten jetzt aber wegen ausgefallener Verbindungen und Umbuchungskosten rund vier Millionen Euro von der GdF und wollen grundsätzlich klären lassen, ob in einem Arbeitskampf unbeteiligten Dritten Schadenersatz zusteht. Fraport will von der Gewerkschaft fünf Millionen Euro, weil lediglich die Gehälter von 200 Vorfeldleuten Gegenstand des Tarifkonflikts waren und der – wegen des Friedenspflichtverstoßes rechtswidrige – Streik damit auch unverhältnismäßig gewesen sei. Das war er nicht, urteilte nun in erster Instanz das Frankfurter Arbeitsgericht. Ohne die Detailfehler bei der Aufkündigung des Tarifvertrags durch die GdF wäre der Streik rechtmäßig gewesen und letztlich nicht anders verlaufen, begründete der Vorsitzende Richter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk seine Entscheidung. Der Ausstand sei auch „weit davon entfernt“ gewesen, die betroffenen Unternehmen in ihrer Existenz zu gefährden. Da der Flugbetrieb während des Arbeitskampfs zu 85 bis 90 Prozent habe aufrechterhalten werden können, sei überdies das Gemeinwohl nie gefährdet gewesen. Schon aus diesen Gründen ergebe sich für die Kläger kein Recht auf Schadenersatz, urteilte das Gericht. Gericht: GdF hat „Fernwirkungen“ nicht in der Hand Zusätzlich Folgen für den Flughafenbetrieb durch einen bloß angekündigten Unterstützungsstreik im Tower seien gar nicht feststellbar, sagte Kreutzberg-Kowalczyk. Der Lufthansa-Konzern wiederum habe auch deswegen kein Recht auf Schadenersatz, weil die „Stoßrichtung des Streiks“ nicht gegen ihn gerichtet gewesen sei. „Das Geschehen war nicht vergleichbar mit einer Blockade, einer Belagerung eines Werkgeländes“, erklärte der Richter. Die GdF habe Fraport lediglich Arbeitskraft entzogen und „Fernwirkungen“ gar nicht in der Hand gehabt. Die drei Kläger betonten nach dem Urteil in einer gemeinsamen Presseerklärung, die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung berühre „Kernfragen des Arbeitskampfrechts, der Betroffenheit von nicht an einem Streik beteiligten Unternehmen“ und die Problematik, dass einzelne Personalgruppen in Schlüsselpositionen „maximale Schäden“ bewirken könnten. Die Unternehmen bekundeten ihre Absicht, das Verfahren vors Bundesarbeitsgericht zu bringen. Für die GdF sagte deren Anwalt David Schäfer, ein Grundsatzurteil in Erfurt sei für alle Beteiligten politisch wünschenswert. Wegen der zu erwartenden höherinstanzlichen Entscheidungen hatte das Frankfurter Arbeitsgericht die Vollstreckung einer eventuellen Schadenersatzzahlung bereits vor dem Urteil ausgesetzt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Thüringen will rechtsextremistischen Verein verbieten
Erfurt (dapd). In Thüringen wird derzeit das Verbot eines Vereins aus der rechtsextremistischen Szene geprüft. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung, wie Innenminister Jörg Geibert (CDU) am Montag in Erfurt bei der Vorstellung einer ersten Bilanz der sogenannten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Zesar“ bekannt gab. Mit einem Ergebnis werde in den kommenden Wochen gerechnet. Nähere Angaben wollte er nicht machen. In der Einheit „Zentrale Ermittlungen und Strukturaufklärungen – Rechts“ (Zesar) konzentriert der Freistaat seit Jahresbeginn den Großteil der Ermittlungen zu Verdächtigen aus dem rechten Milieu. Bislang hätten die 31 Beamten 33 Verfahren von der Polizei übernommen. Derzeit richteten sich die Ermittlungen gegen 43 namentlich bekannte und drei noch unbekannte Verdächtige, sagte der Ressortchef. 20 Haftbefehle gegen 18 Beschuldigte seien bereits vollstreckt worden. Wöchentlich werde zudem ein Lagebild für den Freistaat erstellt. Verfolgungsdruck auf rechte Szene soll steigen In der vergangenen Woche hatten die Beamten bei Ermittlungen gegen zwei Männer im Alter von 24 und 28 Jahren eine Waffe in Schwerin sichergestellt. Sie war im Elternhaus des 28-jährigen gebürtigen Mecklenburgers gefunden worden. Auch in Jena und Kahla waren Objekte durchsucht worden. Die beiden hatten die Waffe aus Wehrmachtszeiten unrechtmäßig von einem Sportschützen aus Nordrhein-Westfalen erworben. Der Verkäufer war indes rechtmäßig im Besitz des Gewehres. Nachdem er den Verkauf ordnungsgemäß bei den Behörden angezeigt hatte, in Thüringen die Waffe aber nicht angemeldet worden war, wurden die Ermittler aktiv. Beide Verdächtige sind bereits wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Betrugs polizeibekannt. Sie gehörten laut „Zesar“-Chef Anton Wahlig aber keiner rechten Organisation an. Geibert erhofft sich von der neuen Einheit mit derzeit 31 Beamten eine effektivere Arbeit bei den Ermittlungen. Zudem soll so der „Verfolgungsdruck“ auf die Szene erhöht werden. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass dadurch mehr Delikte angezeigt und so auch verfolgt würden. Durch die BAO soll ein „kompletter Blick auf die Person“ aus der rechten Szene ermöglicht werden, sagte der Minister weiter. Zwar könnten unter Umständen bestimmte Verfahren – etwa kleinere Delikte oder etwa Wirtschaftsstraftaten – gegen Verdächtige weiter von den Polizeiinspektionen oder Spezialstellen geführt werden, doch wird die BAO in jedem Fall informiert. Die zentrale Ermittlungsstelle ist beim Thüringer Generalstaatsanwalt angesiedelt. Ihre Einrichtung ist eine der Lehren aus den zahlreichen Ermittlungspannen im Umfeld der rechten Szene und besonders bei der Suche nach den Mitgliedern der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Darüber hinaus wird in Thüringen derzeit eine Neuaufstellung des Landesverfassungsschutzes debattiert. Geibert strebt dabei eine erneute Eingliederung der Behörde in das Innenministerium an. dapd (Politik/Politik)
Hessen setzt mit Klage auf umfassende Neuordnung des Systems
Wiesbaden (dapd-hes). Die hessische Landesregierung setzt nach der Klage gegen den Länderfinanzausgleich auf eine umfassende Neuordnung des zugrunde liegenden Systems. Bei der Vorstellung der 87 Seiten umfassenden Klageschrift sprach sich Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden auch für mehr Rechte der Länder bei der Erhebung von Steuern aus. Die Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich bezeichnete er erneut als „Akt der Notwehr“. Es könne nicht länger hingenommen werden, dass nur drei Bundesländer 13 andere mit immer höheren Summen finanzieren müssten. Das System sei in eine Schieflage geraten, zumal die Geberländer am Ende finanziell schlechter dastünden als die Bundesländer, denen sie Hilfe leisteten. Bouffier und sein Stellvertreter Jörg-Uwe Hahn (FDP) betonten aber, mit Einreichung des Normenkontrollantrags beim Bundesverfassungsgericht sei die Verhandlungstür nicht zugeschlagen. Ohnehin sei bereits ein Zeitplan bis zum Jahr 2019 vereinbart, in dem der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form regulär ausläuft. Die beiden klagenden Länder Hessen und Bayern setzten aber auf entscheidende Vorgaben der Verfassungsrichter für die nach dem Urteil neu auszuhandelnden Gesetze. Bouffier beklagte, in den zwei Jahren bisheriger Verhandlungen seit Ankündigung einer möglichen Klage der Geberländer habe es keinerlei Erfolg gegeben. Nicht einmal das Einfrieren der Zahlungen auf ihrem jetzigen Stand sei als Kompromiss akzeptiert worden. Mit der Klageschrift, die noch am Montag in Karlsruhe übergeben werden sollte, wollen Bayern und Hessen die Verfassungswidrigkeit mehrerer zentraler Bestimmungen des Länderfinanzausgleichs feststellen lassen. Opposition spricht von „Wahlkampfgetöse“ Der Regierungschef sprach von einem Verstoß gegen das Übermaßverbot, weil den Geberländern immer größere Lasten aufgebürdet würden und sie somit von steuerstarken zu finanzschwachen Bundesländern würden. Auch sei es nicht Aufgabe der Bundesländer, die Hauptstadtfunktion Berlins zu finanzieren. Aber auch die unterschiedliche Einwohnergewichtung und das Maß der Anrechnung der Gemeindefinanzkraft werden in der Klageschrift angegriffen. Das derzeitige System gebe keinerlei Anreiz zum Sparen, sondern belohne durch höhere Einzahlungen noch diejenigen, die reichlich Geld ausgäben und Schulden machten. Auf Dauer könne es auch den schwachen Ländern nicht helfen, wenn die starken selbst immer schwächer würden. Selbst das steuerstarke Hamburg sei jetzt zum Nehmerland geworden. Zudem gebe es im Vergleich zu früheren Klagen gegen den Länderfinanzausgleich eine entscheidende Neuerung. Dem Ausgleichsgebot des Grundgesetzartikels 107 stehe jetzt die ebenfalls in der Verfassung verankerte Schuldenbremse gegenüber. Justizminister Hahn sagte, nach Einreichung der Klage könnten die Nehmerländer mit Hessen und Bayern „nicht länger Jojo spielen“. Vielleicht werde ihnen die Anrufung Karlsruhes einen „Schubser“ geben und die Verhandlungsbereitschaft stärken. Auf Kritik stieß das Vorgehen der Landesregierung bei der Landtagsopposition. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, nannte es „reines Wahlkampfgetöse“. Bouffier müsse sich entscheiden, ob er verhandeln oder klagen wolle. Von „billigem Wahlkampfgetöse“ sprach Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir, und der Vorsitzende der Linksfraktion, Willi van Ooyen, forderte stattdessen konstruktive Gespräche mit den anderen Ländern. dapd (Politik/Politik)
Atomkraftgegner bezeichnen Gorleben-Kompromiss als Mogelpackung
Hannover (dapd-nrd). Atomkraftgegner haben den Kompromiss zur Endlagersuche in Gorleben scharf kritisiert. Es widerspreche dem Wahlversprechen der rot-grünen Landesregierung, dass der Salzstock im Wendland weiter als mögliches Endlager im Rennen bleibe, sagte ein Sprecher der Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg am Montag. Dieser Webfehler müsse umgehend beseitigt werden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nannte die Einigung zwischen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) und der rot-grünen Landesregierung „unausgegoren“ und „wenig hilfreich“. Am Wochenende hatte sich Altmaier mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) und dessen Stellvertreter Stefan Wenzel (Grüne) auf einen Stopp der Castor-Transporte nach Gorleben bis Ende 2015 verständigt. Zugleich ist damit Gorleben weiter als atomares Endlager grundsätzlich im Gespräch. Allerdings soll zunächst eine Bund-Länder-Enquetekommission bis Ende 2015 die Grundsatzfragen für die Lagerung von hoch radioaktiven Stoffen klären. Der Entwurf des geplanten Endlagersuchgesetzes soll entsprechend geändert und bis zum Sommer verabschiedet werden. „Wir wissen, unter welchen Zwängen die Landesregierung steht. Aber uns jetzt als Kompromiss verkaufen zu wollen, dass es in zwei Jahren vielleicht besser wird, ist eine Mogelpackung“, sagte der BI-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd. Mit dem Gesetzentwurf würden die „Verfahrenstricks und Lügen“ anerkannt, auf deren Grundlage das Erkundungsbergwerk in Gorleben eingerichtet worden sei. Das werde „heftigen Widerstand“ seitens der Atomkraftgegner auslösen, kündigte der Sprecher an. „Geologisch ungeeignet und politisch verbrannt“ Solange der Salzstock im niedersächsischen Gorleben nicht von der Endlagersuche ausgeschlossen werde, sei nichts gewonnen, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger in Berlin. „Gorleben muss deshalb endlich als erwiesenermaßen geologisch ungeeigneter und politisch verbrannter Standort von der Endlagersuche ausgenommen werden.“ Umweltminister Wenzel verteidigte den Verbleib Gorlebens in der Endlagersuche. „Wir haben eine Bundesregierung und eine Mehrheit in Bundestag und Bundesrat, die Gorleben jetzt nicht aus dem Verfahren nehmen wollten“, sagte Wenzel der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“. Er sei aber überzeugt, dass Gorleben nach den Beratungen der geplanten Enquetekommission keine Option mehr für ein atomares Endlager sei. Der Grünen-Politiker sieht nach dem Kompromiss alle Bundesländer mit Atomkraftwerken in der Pflicht. „Der Müll stammt aus sämtlichen Atomkraftwerken, die wir in Deutschland haben. Eine Verteilung nach dem Verursacherprinzip wäre angemessen“, betonte Wenzel. Genau diesen Punkt hält die BI Lüchow-Dannenberg wiederum für ein „Windei“. Es sei kaum vorstellbar, dass die Länder sich dazu bereit erklärten, den Müll selbst zu lagern, sagte der Sprecher. Außerdem hätten sie gar nicht die Kompetenz, hier Entscheidungen zu fällen. dapd (Politik/Politik)
Merkel lobt Rettungspaket für Zypern
Berlin (dapd). Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wertet das neue Rettungspaket für Zypern als tragfähig und sachgerecht. Die Kanzlerin und die gesamte Bundesregierung seien froh über die Einigung von Brüssel, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. „Die jetzt getroffene Übereinkunft ist im Interesse Zyperns, sie ist im Interesse Europas, der Eurozone“, betonte Seibert. Mit dem Umbau des zyprischen Bankensektors werde „angepackt, was unumgänglich ist und überfällig ist“. Zypern brauche „einen kleineren, gesünderen, nachhaltig wirtschaftenden Bankensektor“, fügte der Regierungssprecher hinzu. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen zur Restrukturierung brächten „Härten mit sich“, sie würden aber zur Gesundung der zyprischen Volkswirtschaft beitragen. Am Beispiel Zypern zeige sich, dass Europa solidarisch und zur Hilfe bereit sei, wenn in Schieflage geratene Länder „Reformen beschließen und Eigenanstrengungen unternehmen“. Das Rettungsprogramm müsse nun „rasch umgesetzt“ werden, sagte Seibert. Die Euro-Gruppe hatte in der Nacht zum Montag beschlossen, dass das finanziell schwer angeschlagene Zypern nun doch zehn Milliarden Euro an neuen Krediten bekommt. Damit wurde ein drohender Staatsbankrott des Landes abgewendet. Streitpunkt war bis zuletzt die Zwangsabgabe auf Guthaben bei zyprischen Banken. dapd (Politik/Politik)
Cornelia Pieper kandidiert für FDP-Chefposten in Sachsen-Anhalt
Halle (dapd). Die FDP in Sachsen-Anhalt wählt am 13. April auf einem Landesparteitag in Halle einen neuen Vorstand. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, habe ankündigt, für die Spitzenposition zu kandidieren, teilten die Liberalen am Montag mit. Der bisherige FDP-Landeschef, Veit Wolpert, der im Dezember die Kampfkandidatur für die Bundestagswahl gegen die frühere Landeschefin Pieper verloren hatte, war von seinem Amt zurückgetreten. Ihm fehlte es an Rückhalt in der Partei. Bis zur Wahl eines neuen Landesvorsitzenden führen die Stellvertreter Lydia Hüskens und Marcus Faber den Landesverband. Auf dem Landesparteitag, zu dem etwa 220 Delegierte und Gäste erwartet werden, wollen die Liberalen auch über den Erhalt der Grundschullandschaft in Sachsen-Anhalt und über Möglichkeiten von mehr direkter Demokratie diskutieren. dapd (Politik/Politik)