Das neue Transparenzregister: Offenlegung von Treuhandverhältnissen?
Der Bundestag hat am 18. Mai 2017 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Vierte EU-Geldwäscherichtlinie) verabschiedet, das insbesondere weite Teile des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) neu fasst. Das Gesetz ist am 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Diese Gesetzesnovelle verfolgt den Sinn und Zweck, die Verschleierung illegaler Vermögenswerte durch Strohmänner und mit Hilfe komplexer juristischer Konstruktionen zu verhindern und Transparenz darüber zu schaffen, wer als Person hinter einem Unternehmen steht und dieses tatsächlich kontrolliert. Um diesem Sinn und Zweck nachzukommen, hat der Gesetzgeber unter anderem Regelungen zur Schaffung eines Transparenzregisters in das GwG aufgenommen. Transparenzregister zu restriktiv? weiterlesen