Leipzig (dapd). Die Bundeswehr sieht sich nach eigener Darstellung nicht in der Lage, ihre Tiefflüge vorab ausreichend lange zu planen. Vertreter des Verteidigungsministeriums verwiesen am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darauf, dass die Entscheidungen über die Tiefflüge in der Regel erst in der jeweiligen Woche für die Folgewoche getroffen würden. Am entsprechenden Tag selbst werde anhand der aktuellen Wettervorhersage nochmals über die einzelnen Flüge entschieden. Vor dem Leipziger Gericht wurde über eine Klage des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) verhandelt, der bei den Entscheidungen der Bundeswehr über Tiefflüge Gelegenheit zur Stellungnahme verlangt. Im konkreten Fall sehen die Naturschützer im Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger-Heide den Bruterfolg von Vögeln gefährdet, wenn Flugzeuge der Luftwaffe niedriger als 600 Meter hoch fliegen. Vor allem in den Monaten März bis Juli seien zahlreiche Brutvögel durch den Lärm von Flugzeugen bei Tiefflügen gestört, was den Bruterfolg stark einschränke. Keine Tiefflüge in neuer Übungsstadt geplant In der Colbitz-Letzlinger-Heide in Sachsen-Anhalt, die als größtes unbewohntes Gebiet in der Bundesrepublik gilt, betreibt die Bundeswehr einen Truppenübungsplatz. Zuvor hatte die Sowjetarmee die Heidelandschaft, die als größtes zusammenhängendes Heidegebiet in Mitteleuropa gilt, für militärische Übungen genutzt. Seit 2012 errichtet die Bundeswehr dort die sechs Quadratkilometer große Stadtkulisse Schnöggersburg, die bis 2017 fertiggestellt sein soll. Während der Ostermärsche hatten Demonstranten gegen den Bau der Übungsstadt protestiert, die als „Europas größtes Übungszentrum“ für Aufruhrbekämpfung vorgesehen ist. Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums wiesen vor dem Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass bei der Übungsstadt zwar eine Beteiligung der Luftwaffe geplant sei, jedoch dort keine Tiefflüge zu erwarten seien. Das Ministerium argumentierte, dass für die Bundeswehr grundsätzlich das gesamte Gebiet der Bundesrepublik für Tiefflüge und damit für Flughöhen von weniger als 600 Metern vorgesehen sei. Es gelte für die Luftwaffe das Prinzip der freien Streckenwahl und gebe keine vorausschauende Planung, wann genau wo geflogen werde. Deshalb sei es nicht möglich, einen Flugplan vorab aufzustellen. Der Naturschutzbund führte aus, es gehe ihm nicht darum, Tiefflüge unmöglich machen zu wollen, sondern er wolle dem Interesse des Naturschutzes Geltung verschaffen. Mit dieser Ansicht waren die Naturschützer zuvor im März 2010 vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg und im Mai 2011 vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt gescheitert. Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts will voraussichtlich noch am Mittwoch sein Urteil verkünden. (Aktenzeichen: BVerwG 4 C 3.12) dapd (Politik/Politik)